
Fundsachen mit Wert über 10 Euro müssen abgegeben werden
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass gefundene Gegenstände, die einen Wert von 10 Euro übersteigen, nicht behalten werden dürfen. Diese müssen beim nächsten Fundbüro oder der Polizei abgegeben werden. Anschließend hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, dessen Höhe sich nach dem Wert des Gegenstandes richtet. Natürlich kann man die Dinge auch dem Verlierer direkt zurückgeben, falls dieser bekannt sein sollte. Wer solche Gegenstände nicht abgibt, begeht eine Fundunterschlagung.











