Neben mehreren Verwarngeldern auf Grund von Geschwindigkeitsverstößen mussten die Polizisten zwölf Ordnungswidrigkeitenanzeigen schreiben. Dies ist immer dann der Fall, wenn die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschritten wird. Eine derartige Anzeige hat für den Betroffenen die Folge, dass er ein Bußgeld unterschiedlicher Höhe zahlen muss, Punkte in Flensburg bekommt und ab einer bestimmten Geschwindigkeit mit einem Fahrverbot rechnen muss. Dies war am Samstag in zehn der Fälle so – neun Motorradfahrer werden vier Wochen auf ihren Führerschein verzichten müssen. Ein 59-Jähriger war mit seinem Krad mit 122 km/h derart schnell unterwegs, dass er sogar zwei Monate weder einen Pkw noch ein Motorrad wird fahren dürfen. Während der Kontrollen wurde kein Motorrad festgestellt, an dem die Auspuffanlage manipuliert wurde und das dadurch lauter als zulässig war.
Eine Antwort
Leider wurde kein Motorradfahrer mit manipulierter Auspuffanlage erwischt. Die waren nämlich zufällig woanders. Im oberen Röhrtal wackelten die Berge als ein Trupp Unverbesserlicher das Gas aufriss.
Wenn das Schallpegelmeßgerät immer an der gleichen Stelle zum Einsatz kommt, kann man es eigentlich gleich einmotten.
Sowas spricht sich doch herum!!!