Lieferverkehr in Sunderns Fußgängerzone

Wer darf hier fah­ren? (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Im Zuge der Eröff­nung der neu­en Post­fi­lia­le in der Fuß­gän­ger­zo­ne, hat das Ord­nungs­amt der Stadt Sun­dern die ers­ten Anfra­gen erhal­ten, inwie­fern die Fuß­gän­ger­zo­ne nun befah­ren wer­den kann, um die Brief­post oder schwe­re Pake­te dort abzu­ge­ben oder abzu­ho­len. Dies ist nicht erlaubt, denn: Die Fuß­gän­ger­zo­ne ist, wie der Name schon sagt, Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­gern vorbehalten.

Das Schild ein­gangs der Fuß­gän­ger­zo­ne weist aus „Lie­fer­ver­kehr frei“. Dies gilt nur für die Belie­fe­rung mit Waren und Trans­por­te von Gegen­stän­den, die für die Füh­rung und Auf­recht­erhal­tung eines Geschäfts- oder Gewer­be­be­trie­bes erfor­der­lich sind. Dies gilt zwi­schen 18:00 Uhr abends und 10:30 Uhr mor­gens. Aus­ge­nom­men sind Einsatz‑, Rettungs‑, Ent­sor­gungs- oder Stra­ßen­rei­ni­gungs­fahr­zeu­ge – eben­so don­ners­tags die Händ­le­rin­nen und Händ­ler des Wochen­mark­tes zum Auf- und Abbau der Stän­de. Taxen dür­fen die Fuß­gän­ger­zo­ne jedoch nicht befah­ren. Für Pri­vat­per­so­nen gilt: Auto auf den öffent­li­chen Park­flä­chen abstel­len und zu Fuß in die Innen­stadt gehen.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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