Klaus Kaiser MdL zum Belastungsausgleich Jugendhilfe: über 3,5 Millionen Euro für Arnsberg und Sundern

Arnsberg/Sundern. Das Land Nord­rhein-West­fa­len hat den Kom­mu­nen ins­ge­samt eine Mil­li­ar­de Euro als Aus­gleichs­zah­lung für die Betreu­ung von Kin­dern unter drei Jah­ren zuge­sagt. Das teil­ten die zustän­di­gen Minis­te­ri­en und die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de jetzt mit. Der Belas­tungs­aus­gleich Jugend­hil­fe soll dazu die­nen, den ört­li­chen Trä­gern die not­wen­di­gen Kos­ten für den Aus­bau und Betrieb der U3-Betreu­ung in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und der Kin­der­ta­ges­pfle­ge zu erstat­ten. Die Mit­tel ergän­zen die geleis­te­ten oder ein­ge­plan­ten Zah­lun­gen des Lan­des für August 2021 bis Juli 2026. Auch die Städ­te Arns­berg und Sun­dern pro­fi­tier davon.

Richtige Prioritäten setzen – Kinder, Familie und Bildung

Dazu erklärt der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Klaus Kai­ser: „Wir befin­den uns in schwie­ri­gen Zei­ten: Die Kas­sen, auch die des Lan­des, sind knapp. Des­halb ist es wich­tig, dass wir die rich­ti­gen Prio­ri­tä­ten set­zen. Für uns ste­hen Kin­der und Jugend­li­che, Fami­lie und Bil­dung an ers­ter Stel­le. Und wir ste­hen fest an der Sei­te der Kommunen.

Die Über­prü­fung des Belas­tungs­aus­gleichs Jugend­hil­fe war den­noch eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Am Ende eines lang­wie­ri­gen und anspruchs­vol­len Pro­zes­ses zwi­schen Lan­des­re­gie­rung und kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de des Lan­des zahlt das Land trotz nicht end­gül­ti­ger Eini­gung – davon pro­fi­tie­ren auch Arns­berg und Sun­dern. Die Stadt Arns­berg erhält in den Jah­ren 2024 und 2025 ins­ge­samt rund 2,5 Mil­lio­nen Euro, die Stadt Sun­dern etwas mehr als eine Mil­lio­nen Euro. Uns ist wich­tig, dass die Kom­mu­nen das Geld nun zeit­nah erhal­ten. Das sichert nicht nur die Auf­recht­erhal­tung, son­dern auch den so wich­ti­gen Aus­bau der Betreu­ungs­an­ge­bo­te für unter drei­jäh­ri­ge Kin­der in unse­rer Stadt.“

Hintergrund

Das Land Nord­rhein-West­fa­len muss den Jugend­äm­tern als ört­li­che Trä­ger der öffent­li­chen Jugend­hil­fe die Aus­ga­ben für die Bereit­stel­lung von Plät­zen für Kin­der unter drei Jah­ren in der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung erstat­ten. Hier­zu über­prüft das Minis­te­ri­um für Kin­der, Jugend, Fami­lie, Gleich­stel­lung, Flucht und Inte­gra­ti­on alle fünf Jah­re den Belas­tungs­aus­gleich Jugend­hil­fe und passt ihn – falls erfor­der­lich – an.

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Büro Klaus Kaiser)

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