Vater beklagt „Übergriff eines Sicherheitsdienstes“

Arns­berg. Im Nach­gang zu der Schlä­ge­rei mit Stö­cken auf der Stra­ße Zum Schüt­zen­hof in der Nacht zu Sonn­tag (Bericht: https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de/?p=22411) hat der Wer­ler Jour­na­list und Pres­se­fo­to­graf Murat Çakar, Vater von einem der laut Poli­zei­be­richt sechs Betei­lig­ten, einen offe­nen Brief an HSK-Land­rat Dr. Karl Schnei­der geschrie­ben, in dem um eine Stel­lung­nah­me wegen „eines Über­griffs eines pri­va­ten Sicher­heits­diens­tes im öffent­li­chen Raum“ bit­tet. Wir ver­öf­fent­li­chen den Brief hier als Leser­brief im Wort­laut, aller­dings ohne die dort genann­ten Namen (ersetzt durch XXX, YYY, ZZZ).

Sehr geehr­ter Herr Land­rat Dr. Schneider, 

Im Ver­lauf der Strei­tig­kei­ten wur­de mein Sohn von ZZZ (Anm. Mit­ar­bei­ter des Sicher­heits­diens­tes des Club Eden, wel­ches weder mit­tel­bar noch unmit­tel­bar von den bei­den ursprüng­li­chen Streit­häh­nen auf­ge­sucht wur­de, und damit nichts mit den bei­den zu tun hat­te) auf den Boden gewor­fen, mit Hand­schel­len fixiert und anschlie­ßend mit CS-Reiz­gas die Augen und das Gesicht besprüht, mit den Wor­ten „Jetzt mache ich dich fer­tig“. Nach­dem ZZZ  mei­nen Sohn mehr­mals mit Fuß­trit­ten und Faust­schlä­gen trak­tiert hat, kamen noch min­des­tens vier Per­so­nen hin­zu, und die­se schlu­gen mit Tele­skop­schlag­stö­cken (Tot­schlä­gern) und ver­schie­de­nen ande­ren Stö­cken wie Besen­stie­le auf mei­nen Sohn ein. Mein Sohn muss­te im Kran­ken­haus behan­delt wer­den, wo ihm eine Platz­wun­de am Kopf genäht, und ver­schie­de­ne ande­re Bles­su­ren behan­delt wer­den mussten. 

In Ihrer Eigen­schaft als Land­rat ersu­che ich freund­lich um fol­gen­de Aus­kunft: Seit wann beschäf­tigt der Hoch­sauer­land­kreis pri­va­te Sicher­heits­un­ter­neh­men, die auf öffent­li­chem Raum Hoheit­li­che Auf­ga­ben der Exe­ku­ti­ve über­neh­men? Wenn der Auf­trag nicht unmit­tel­bar oder mit­tel­bar nicht vom Hoch­sauer­land­kreis kam, war­um durf­ten die­se bei­den Sicher­heits­dienst­mit­ar­bei­ter fern­ab ihres Wir­kungs­krei­ses eine sol­che Anma­ßung bege­hen, die unter nor­ma­len Umstän­den min­des­tens die Tat­be­stän­de Frei­heits­be­rau­bung und Schwe­re Kör­per­ver­let­zung erfüllen? 

Für Ihre Ant­wor­ten mer­ke ich mir unter Beach­tung der Oster­fei­er­ta­ge, aber auch unter Beach­tung der Dring­lich­keit den 3. April 2015 vor. 

Hin­weis: Der Inhalt die­ses Brie­fes wird von mir sowohl in den Print­me­di­en als auch in den ein­schlä­gi­gen Sozia­len Netz­wer­ken ver­öf­fent­licht, da sich im Nach­hin­ein her­aus­ge­stellt hat, dass ein reges öffent­li­ches Inter­es­se am Aus­gang die­ses Vor­fal­les besteht. 

Hoch­ach­tungs­voll
Murat Çakar

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