Die Bürgerinitiative Kontra Habbel IV hat nun in einem Brief an die Stadt zur Vorlage der Stadtverwaltung Stellung bezogen. In diesem Brief begrüßt die BI die aus Ihrer Sicht nicht unbedeutenden positive Ansätze, jedoch seien diese nach Auffassung der BI nicht in allen Punkten ausreichend. Als nicht ausreichend bzw. ergänzungs- oder änderungsbedürftig werden die Ausführungen zur Nachtarbeit angesehen. So ist die BI davon überzeugt, dass auf Nachtarbeit gänzlich verzichtet werden könne. Nach Auffassung der BI könne auch bei einem Verzicht auf Nachtarbeit problemlos die angestrebte und gegenüber den bisherigen Abbauphasen auch nicht zur Erhöhung beantragte Abbaumenge von 1 Mio. t erreicht werden. Dafür seien durch die Fa. Ebel lediglich betriebliche Umorganisationen erforderlich. Schließlich sei nächtlicher Lärm auf dem Berg in der Phase IV für die Müscheder Bürgerinnen und Bürger schlicht nicht hinnehmbar. Aber auch Taglärm bedürfe, so die BI, zumindest einer Minimierung. Des Weiteren fordert die BI die Vorlage valider Gutachten zur Feinstaub- und Feinststaubbelastung und stellt insoweit in Aussicht ggf. selbst einen entsprechenden Gutachter zu beauftragen.
BI lehnt Gesamtvorlage als „Quasi-Automatismus“ ab
Schließlich ist aus Sicht der BI zum jetzigen Zeitpunkt auch das Gesamtvotum der Vorlage abzulehnen. So könne es nicht sein, dass das gemeindliche Einvernehmen quasi per Automatismus als erteilt gelte, heißt es in dem Brief. Das würde nämlich bedeuten, so die BI, dass der HSK zwar die Punkte überprüfen solle, aber egal wie die Überprüfung ausfalle das gemeindliche Einvernehmen als erteilt gelte. Vielmehr könne es aus Sicht der BI nur heißen, dass die Stadt Arnsberg erst nach Vorlage der noch fehlenden bzw. konkretisierten Unterlagen entscheide, ob das Einvernehmen erteilt wird.
Bei „Durchwinken“ kündigt BI Klagen am Verwaltungsgericht an
„Aus verwaltungsrechtlicher bzw. immissionsschutzrechtlicher Sicht darf bezweifelt werden, ob der beim HSK vorliegende Antrag der Fa. Ebel. in dieser Form überhaupt entscheidungs‑, geschweige denn genehmigungsfähig ist,“ schreibt die BI. „Die Fa. Ebel scheint gut beraten zu sein, die fehlenden Unterlagen nun noch beizubringen. Dabei dürfte der avisierte Erörterungstermin 23. Juni 2015 in der Tat nicht zu halten sein. Hier geht Genauigkeit vor Schnelligkeit.“
Beim Fehlen so elementarer Teile von Antragsunterlagen müsste der HSK, si die BI, die Antragsunterlagen nach Vervollständigung neu auslegen. Auch Einwändungen durch die Bürgerinnen und Bürger könnten dann noch einmal gestellt werden. „Sofern der HSK aber gedenkt die Genehmigung so durchzuwinken, und da sind sich die Fachleute einig, würde das Verwaltungsgericht Arnsberg die entsprechende Genehmigung wohl einkassieren. Damit dürfte dann die Abbauphase IV auf lange Sicht nicht stattfinden und auch die von vielen Herdringern so sehnlichst gewünschte Betriebsstraße für viele Jahre auf Eis liegen“, schreibt die BI.
Die Bürgerinitiative schließt ihren Brief „mit ein Paradoxon: Teile des von der Fa. Ebel beigebrachten Sprenggutachtens stammen von der Firma, die auch die Sprengungen in den Steinbrüchen der Fa. Ebel durchführt. Ein Narr, der Böses dabei denkt.“
- Infos zur Bürgerinitiative: http://www.koha4.de/
- Link zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung: https://ratsinfo.arnsberg.de/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0Ne.LawLXw8Vm6Ti2Re0GJ