Habbel IV: Bürgerinitiative fordert Nachbesserungen an Ausschussvorlage

Die Bür­ger­initia­ti­ve Kon­tra Hab­bel IV hat nun in einem Brief an die Stadt zur Vor­la­ge der Stadt­ver­wal­tung Stel­lung bezo­gen. In die­sem Brief begrüßt die BI die aus Ihrer Sicht nicht unbe­deu­ten­den posi­ti­ve Ansät­ze, jedoch sei­en die­se nach Auf­fas­sung der BI nicht in allen Punk­ten aus­rei­chend. Als nicht aus­rei­chend bzw. ergän­zungs- oder ände­rungs­be­dürf­tig wer­den die Aus­füh­run­gen zur Nacht­ar­beit ange­se­hen. So ist die BI davon über­zeugt, dass auf Nacht­ar­beit gänz­lich ver­zich­tet wer­den kön­ne. Nach Auf­fas­sung der BI kön­ne auch bei einem Ver­zicht auf Nacht­ar­beit pro­blem­los die ange­streb­te und gegen­über den bis­he­ri­gen Abbau­pha­sen auch nicht zur Erhö­hung bean­trag­te Abbau­men­ge von 1 Mio. t erreicht wer­den. Dafür sei­en durch die Fa. Ebel ledig­lich betrieb­li­che Umor­ga­ni­sa­tio­nen erfor­der­lich. Schließ­lich sei nächt­li­cher Lärm auf dem Berg in der Pha­se IV für die Müsche­der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger schlicht nicht hin­nehm­bar. Aber auch Tag­lärm bedür­fe, so die BI, zumin­dest einer Mini­mie­rung. Des Wei­te­ren for­dert die BI die Vor­la­ge vali­der Gut­ach­ten zur Fein­staub- und Feinst­staub­be­las­tung und stellt inso­weit in Aus­sicht ggf. selbst einen ent­spre­chen­den Gut­ach­ter zu beauftragen.

BI lehnt Gesamtvorlage als „Quasi-Automatismus“ ab

Schließ­lich ist aus Sicht der BI zum jet­zi­gen Zeit­punkt auch das Gesamt­vo­tum der Vor­la­ge abzu­leh­nen. So kön­ne es nicht sein, dass das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men qua­si per Auto­ma­tis­mus als erteilt gel­te, heißt es in dem Brief. Das wür­de näm­lich bedeu­ten, so die BI, dass der HSK zwar die Punk­te über­prü­fen sol­le, aber egal wie die Über­prü­fung aus­fal­le das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men als erteilt gel­te. Viel­mehr kön­ne es aus Sicht der BI nur hei­ßen, dass die Stadt Arns­berg erst nach Vor­la­ge der noch feh­len­den bzw. kon­kre­ti­sier­ten Unter­la­gen ent­schei­de, ob das Ein­ver­neh­men erteilt wird.

Bei „Durchwinken“ kündigt BI Klagen am Verwaltungsgericht an

„Aus ver­wal­tungs­recht­li­cher bzw. immis­si­ons­schutz­recht­li­cher Sicht darf bezwei­felt wer­den, ob der beim HSK vor­lie­gen­de Antrag der Fa. Ebel. in die­ser Form über­haupt entscheidungs‑, geschwei­ge denn geneh­mi­gungs­fä­hig ist,“ schreibt die BI. „Die Fa. Ebel scheint gut bera­ten zu sein, die feh­len­den Unter­la­gen nun noch bei­zu­brin­gen. Dabei dürf­te der avi­sier­te Erör­te­rungs­ter­min 23. Juni 2015 in der Tat nicht zu hal­ten sein. Hier geht Genau­ig­keit vor Schnelligkeit.“
Beim Feh­len so ele­men­ta­rer Tei­le von Antrags­un­ter­la­gen müss­te der HSK, si die BI, die Antrags­un­ter­la­gen nach Ver­voll­stän­di­gung neu aus­le­gen. Auch Ein­wän­dun­gen durch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger könn­ten dann noch ein­mal gestellt wer­den. „Sofern der HSK aber gedenkt die Geneh­mi­gung so durch­zu­win­ken, und da sind sich die Fach­leu­te einig, wür­de das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg die ent­spre­chen­de Geneh­mi­gung wohl ein­kas­sie­ren. Damit dürf­te dann die Abbau­pha­se IV auf lan­ge Sicht nicht statt­fin­den und auch die von vie­len Her­drin­gern so sehn­lichst gewünsch­te Betriebs­stra­ße für vie­le Jah­re auf Eis lie­gen“, schreibt die BI.
Die Bür­ger­initia­ti­ve schließt ihren Brief „mit ein Para­do­xon: Tei­le des von der Fa. Ebel bei­gebrach­ten Spreng­gut­ach­tens stam­men von der Fir­ma, die auch die Spren­gun­gen in den Stein­brü­chen der Fa. Ebel durch­führt. Ein Narr, der Böses dabei denkt.“

 
 

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