AfD plant „Populistischen Aschermittwoch“ in Festhalle

Wie schon bei der AfD-Ver­an­stal­tung, die im Herbst im „1220“ der Nehei­mer Schüt­zen geplant war und kurz­fris­tig wegen eines Was­ser­scha­dens abge­sagt wur­de, regt sich bereits Pro­test – auf Face­book und auch mit einer Pres­se­mit­tei­lung der Grü­nen. „Arns­berg wird sich als ein star­kes Bünd­nis gegen die­se Paro­len stel­len und zei­gen, dass hier kein Platz für sol­che Het­ze ist!“ sagen Vere­na Ver­spohl und Anni­ka Neu­meis­ter, die Spre­che­rin­nen der Grü­nen auf Stadt- und Kreis­ebe­ne. Sie zitie­ren Mar­tin Ren­ner mit sei­ner Aus­sa­ge aus einer Par­tei­tags­re­de, dass durch Flücht­lin­ge „Cha­os, Bar­ba­rei und die sozia­le Unter­schicht in unser Land geholt“ wür­den. „Men­schen, die aus Angst und Ver­fol­gung ihre Hei­mat ver­las­sen und bei uns Schutz suchen, als Bar­ba­ren und Chao­ten zu bezeich­nen ist mehr als popu­lis­ti­scher Kar­ne­val. Es ist men­schen­rechts­ver­let­zend,“ so die Grü­nen-Spre­che­rin­nen. „Die­se Men­schen haben ein Recht auf Asyl und sind in Arns­berg will­kom­men. Das zeigt das brei­te bür­ger­li­che Enga­ge­ment der letz­ten Monate.“

Schützen verweisen auf Zuständigkeit des Pächters

„Bedingt durch die aktu­el­le Dis­kus­si­on um die Ver­an­stal­tung des „Popu­lis­ti­schen Ascher­mitt­woch“ in den Sozia­len Medi­en, ist der geschäfts­füh­ren­de Vor­stand der Arns­ber­ger Bür­ger­schüt­zen­ge­sell­schaft um sach­li­che Dar­stel­lung bemüht,“ heißt es inzwi­schen auf der Inter­net­sei­te der Bür­ger­schüt­zen, die dar­auf ver­wei­sen, dass für die Fest­hal­le seit dem 01.01.2013 ein Pacht­ver­trag mit der „Bock Cate­ring GmbH“ aus Hamm bestehe. Somit sei­en, wie seit dem Bestehen der Fest­hal­le üblich, die Bewirt­schaf­tung und die Durch­füh­rung von lega­len Ver­an­stal­tun­gen in der Zustän­dig­keit des Pacht­neh­mers. Die Arns­ber­ger Bür­ger­schüt­zen­ge­sell­schaft habe in die­sem Zusam­men­hang ledig­lich eine Bevor­zu­gung von eige­nen Ver­an­stal­tun­gen, wie zum Bei­spiel dem Schüt­zen­fest, im Pacht­ver­trag gere­gelt. „Somit ist der Päch­ter für die Pla­nung und Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen frei und es obliegt ihm, wel­che Ver­an­stal­tun­gen er durch­führt und wel­che nicht. Dies ist ja nun auch cha­rak­te­ris­tisch für einen selb­stän­di­gen Päch­ter,“ so Peter Erb, Haupt­mann der Arns­ber­ger Bür­ger­schüt­zen. Die nun in den Sozia­len Medi­en erfolg­te Mei­nungs­bil­dung sei sicher­lich gut und rich­tig und gehö­re auch in ihrer Unter­schied­lich­keit zum aktu­el­len poli­ti­schen Mei­nungs­bild, jedoch gebe es aus Sicht der Eigen­tü­me­rin der Fest­hal­le kei­ne Mög­lich­keit, die Ver­an­stal­tung qua­si zu ver­bie­ten; der Päch­ter ver­hiel­te sich im Rah­men sei­ner Möglichkeiten.

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Eine Antwort

  1. Ich hal­te die Ver­wei­ge­rung von Ver­an­stal­tungs­räu­men gegen­über der­AfD für eine geschmack­lo­se Dis­kri­mie­rung, die auf die Urhe­ber in Form von Man­dats­ver­lus­ten zurück­schla­gen wird. Außer­dem gehört es sich in einer Demo­kraie, auch wenn es mitt­ler­wei­le eher einer DEMO­KRA­TUR gleicht, sich sach­lich und argu­men­ta­tiv mit Anders­den­ken­den aus­ei­an­der zu setzen.

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