Sundern. Bürgermeister Ralph Brodel musste am Mittwochvormittag die Allgemeinverfügung der Stadt Sundern vom 19.03.2020 mit sofortiger Wirkung aufheben. Damit dürfen unter anderem Abhol- und Lieferdienste im Stadtgebiet wieder ihre Arbeit aufnehmen. Auch Außer-Haus-Verkauf ist für Gastronomiebetriebe damit unter Einhaltung der erforderlichen Hygienebestimmungen möglich.
Hintergrund ist die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 30.03. Darin heißt es in Paragraph 13: „Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden vor“.
Kritik an SAE
Bürgermeister Ralph Brodel und der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) waren in den vergangenen Tagen in die Kritik geraten, weil die Allgemeinverfügung der Stadt Sundern in Teilen über die Inhalte der Verordnung des Landes hinausgingen. So durften, anders als in anderen Städten und Gemeinden, Abhol- und Lieferdienste im Stadtgebiet keine Speisen anbieten.
18 Antworten
Es ist für mich anmaßend wenn hier ein Bürgermeister sich über Verfügungen hinweg setzt egal in welche Richtung.
Wenn 7 Kilometer entfernt etwas erlaubt ist kann man es in Sundern nicht verbieten, das ist für mich nur überheblich
Danke
Bin genau Ihrer Meinung.
Für mich nix anderes als ein Macht Spiel vom Bürgermeister und ohne Sinn und Verstand.
Normalerweise sollten die Betroffenen hier einen Schadensersatz beantragen.
Die Gastronomie hat eh unter der aktuellen Situation zu kämpfen und mit so einer Aktion wird das ganze unnötig verschlimmert.
Oh oh wenn das kein Nachspiel für die Stadt Sundern hat. Wenn die Allgemeinverfügung rechtswidrig war. Können dann die Abhol- und Lieferdienste nun Schadensersatz Ansprüche, für die Zeit in der diese nicht verkaufen konnten geltend machen?
Zitat: „“„Wenn 7 Kilometer entfernt etwas erlaubt ist kann man es in Sundern nicht verbieten, das ist für mich nur überheblich.“““
Wenn sich in 7 Kilometern entfernt die Leute überproportional anstecken, wäre es nicht überheblich sondern konsequent präventiv.
Kann man so oder so sehen. Lieber einmal vorbeugend tätig werden, als im Nachhinein mit negativen Auswirkungen leben, oder eben sterben.
Eigentlich müsste doch die Stadt Sundern wo sie den Fehler gemacht hat und viele Gastronomen die Lebensmittel entsorgen mussten geschweige von den Umsatzverlusten von sich aus den Gastronomen xy Summe anbieten. Einige werden wahrscheinlich einen Antrag beim Land gestellt haben damit sollen aber die Kosten für Pacht ect gezahlt werden dann wäre es nur Recht und Billig wenn die Stadt Sundern die Kosten der zu vernichten Lebensmittel zu erstatten und am besten direkt dann können die Gastronomen dafür die Neuware die sie vernichten mussten kaufen
Ist doch scheiß egal was Arnsberg oder Neheim machen. Der Herr Bürgermeister ist für die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger verantwortlich! Er hat alles richtig gemacht um den Virus keine Chance zur Ausbreitung zu geben. Wenn Er die ganzen Fast Foot Läden offen gelassen hätte, und sich 100te von Menschen infiziert hätten, wäre das Geschrei groß gewesen.
Nur gut dass sich diese Anmaßungen im Herbst erledigt haben..dann ist das Thema R. B. als Bürgermeister hoffentlich durch…und im Rathaus kehrt auch wieder Ruhe ein.
Es wäre schön mal zu erfahren wer die Mitglieder des „Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)“ sind.
Dies kann man dann bei der nächsten Wahl so oder so berücksichtigen.
Wenn Sie in den letzten Wochen gelegentlich mal in die lokalen Medien geschaut hätten, wüssten Sie das im Schlaf aufzusagen. Grüße in die Filterblase.
Die Verfügung des BM stammt vom 19.3..
Die NEUE Verordnung des Landes NRW stammt vom 30.3.
Ich denke, Herr Brodel wollte Schaden abwenden, da von Düsseldorf überhaupt nichts kam. Von daher hat er nicht zu haften. Eher sollte man sich bei Herrn Laschet beschweren, dass ihn wohl seine Kanzlerkandidatur vom Thema NRW weitgehend bereits ablenkt. Er schlägt viel Schaum, wenn er redet. Sonst nichts.
Der verantwortliche Redakteur hat eine merkwürdigen Titel für seinen Bericht gewählt: Allgemeinverfügung rechtswidrig
Mit diesem Titel suggeriert er, dass die Allgemeinverfügung vom 19.3.2020 rechtswidrig gewesen sei. Dem ist ja nicht so. Die neue Landesverordnung ist vom 30.3. und ist der Stadt Sundern am Nachmittag des 31.3.2020 zugestellt worden und wurde sofort umgesetzt.
Bürgermeister und der gesamte Krisenstab sind für die Gesundheit der Menschen in Sundern in dieser kritischen Situation verantwortlich, haben sich dieser Verantwortung gestellt und richtige Entscheidungen getroffen.
Wenn ein paar Pommes oder eine Pizza in der Nachbarstadt wichtiger sind als die eigene Gesundheit, dann weiss ich auch nicht. Ich wünsche niemanden, dass er an ein Beatmungsgerät muss, weil die Lungenbläschen voll Wasser sind. Da ist mir eine etwas strengere Verfügung allemal lieber als krank zu werden.
Oh, man, was geht mir dieses ganze anonyme „geistlose Geschreie und Gemeckere“ auf den Geist. Sachliche und vielleicht sogar konstruktive Kritik sollte man offen äußern. Den Rest kann man sich sparen.
Inhaltlich bin ich bei meinem Vorredner. Sehr gut und sachlich.
Man darf unterschiedlicher Meinung sein.
Man darf auch annehmen, dass ein Bürgermeister das Wohl seiner Mitmenschen im Auge hat.
Sicher ist, dass sich längst nicht jeder Mitbürger über die Virulenz dieses Erregers im Klaren ist. Von den möglichen Folgeerkrankungen will ich gar nicht erst reden.
Man muss nicht mit dem Bürgermeister übereinstimmen. Vielleicht aber sollten die Polemiker kurz innehalten, bevor sie in die Tasten schlagen.
Alle Menschen sind schlau:
Die einen vorher, die anderen nachher.
Ich schließe mich der Meinung von Klaus Plümper an. Bürgermeister Brodel hat am 19.03.2020 völlig legal und im Interesse um die Gesundheit der Sunderner Bevölkerung entschieden. Für die augenblickliche Situation gibt es keine Blaupause. Ein Bürgermeister-Bashing von Personen, die hier nicht einmal ihr Gesicht bzw. ihren richtigen Namen nennen wollen, halte ich für arrogant, intrigant und unangebracht.
Trotz allem war es ein Alleingang von Herrn Brodel. Ich glaube das es Berufsgruppen gibt, die deutlich größeren Gefahren ausgesetzt sind und daher auch eine größere Gefahr für andere sein können. Das hätte man von Beginn an anders regeln können.
Lieferservice stellt für mich keine Gefahr da, solange es digital und kontaktlos abgewickelt werden kann.
Und hier muss man wiederum der Stadt den Vorwurf machen das sie den Einstieg verpasst hat. Wie in so vielen anderen Dingen eben auch und so bringt man halt Betriebe in unnötige Existenzängste.
Mfg
Wunderbar zu beobachten, wie kaum ein Artikel je zuvor die Kommentare nur so provoziert. Für alles hat der Mitbürger aus Sundern Verständnis, aber wenn er sein Jägerschnitzel, seinen Bic Mac, seinen Döner, sein Suflaki oder seine Pizza nicht mehr bekommt, da hört der Spaß dann einfach auf!!1!
Fakt ist auch, das die Jugend mit Rollern und Erwachsene mit dem PKW na h Neheim und Umgebung gefahren sind, um sich was zu essen zu holen!
Und das verfehlt ganz klar das Ziel!
Durch die Aktion vom Bürgermeister, ist das Risiko gestiegen, dass sich mehr infizieren, weil sie durch die Gegend gefahren sind!
Und mit Gleichheitsgesetz hat das auch nix zu tun über Verfügungen hinweg zu setzen!!