Arnsberg. Wer die Haltung eines großen Hundes bei der Stadt anzeigt, muss dafür ab dem 1. März anders als bislang eine Gebühr von 25 Euro bezahlen. „Diese Änderung geht auf eine verpflichtende Anordnung der Landesregierung an die Kommunen zurück,“ so Stadtsprecherin Stephanie Schnura.
Land ändert Gebührensätze
Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung besagt somit künftig konkret Folgendes: Jede/r Bürger/in, der/die ab dem 1. März einen großen Hund im Stadtbüro oder direkt bei der zuständigen städtischen Mitarbeiterin im Ordnungsamt anmeldet, muss hierfür einen Betrag von 25 Euro zahlen, der direkt vor Ort zu entrichten ist.
Bislang fielen bei der Anmeldung eines Hundes keine Kosten für den Bürger an. Angemeldet werden muss aber. Die Anzeige des Haltens eines großen Hundes ist verpflichtend. Zum „großen Hund“ wird ein Hund ab einer Widerristhöhe (Schulterhöhe) von 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm.
3 Antworten
Das ist so was von ungergt das man für große Hunde Anmeldegebühr bezahlen muss !!! Das wäre ja genau so als wenn kleine Autos umsonst angemeldet werden können und große Autos (ccm groß) bezahlen muss!!!
Umgekehrt: Ich finde es sehr sozial, das kleine Schoßhündchen kostenmäßig zu begünstigen. Und ich finde es sinnvoll, große Hunde zu belasten. Und am besten sogar progressiv, also wer meint, er muß 4 große Hunde halten, sollte mit steigenden Anmeldekosten belastet werden. Am besten exorbitant steigend!
an den anonymen „Befürworter“:
das ist sogar so, wie Sie sich das wünschen, siehe Hundesteuersatzung §2
https://www.arnsberg.de/recht/satzung_722-hundesteuer.pdf