Auch im Caritas-Seniorenhaus St. Anna wird umgebaut

Arns­berg. Der infol­ge des neu­en Wohn- und Teil­ha­be­ge­set­zes erfor­der­li­che Umbau  star­tet ab Janu­ar nun auch im Cari­tas-Senio­ren­haus St. Anna an der Arns­ber­ger Ring­leb­stra­ße. Das Umbau­pro­jekt des drit­ten Senio­ren­hau­ses, das der Cari­tas­ver­band Arns­berg-Sun­dern nun gemein­sam mit dem Archi­tek­tur­bü­ro Stein­ke & Zils aus Her­ten rea­li­siert, ist im Ver­gleich zu den ande­ren Häu­sern  das Kleinste.

Kleinere familiärere Wohngruppen

„Die wohl größ­te Ver­bes­se­rung, die durch den Umbau in unse­rem Senio­ren­haus erreicht wird, ist die Ver­än­de­rung der Wohn­be­rei­che“, freut sich Ein­rich­tungs­lei­te­rin Bea­trix Fuchs. „Von der­zeit drei gro­ßen Wohn­be­rei­chen mit 25 bis 33 Bewoh­nern wird auf klei­ne­re, fami­liä­re­re Wohn­grup­pen umge­baut, in denen in neu erstell­ten Gemein­schafts­be­rei­chen mit Wohn­kü­che dann 12 bis 15 Bewoh­ner eine Gemein­schaft bilden.

2014.02.01.Logo.Caritasverband„Für unse­re Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner im Senio­ren­haus Sankt Anna wird im Ver­gleich zu den ande­ren Häu­sern die Bau­zeit am kür­zes­ten“ erklärt Marek Konietz­ny, Fach­be­reichs­lei­ter Pfle­ge und Woh­nen. „Der Umbau der Bewoh­ner­zim­mer nimmt auf­grund der guten Sub­stanz und schon moder­nen Aus­stat­tung des Hau­ses weni­ger Zeit in Anspruch als in den ande­ren Seniorenhäusern.“

Fertigstellung im Februar 2019

Aktu­ell hält das Senio­ren­haus Sankt Anna 46 Ein­zel­zim­mer und 22 Dop­pel­zim­mer vor, nach dem Umbau der Bewoh­ner­zim­mer steigt die Anzahl der Ein­zel­zim­mer auf 60 und die Anzahl der Dop­pel­zim­mer sinkt auf 15. Für die geplan­te Umbau­zeit der Zim­mer von einem Jahr wer­den alle vor­han­de­nen Zim­mer kurz­fris­tig als Dop­pel­zim­mer belegt. Die gesam­te Bau­zeit beträgt ledig­lich zwei Jah­re, im Febru­ar 2019 soll der Umbau dann abge­schlos­sen sein.

Hintergrund

Das Wohn- und Teil­ha­be­ge­setz wur­de zur Ent­wick­lung und Stär­kung einer demo­gra­phie­fes­ten, teil­ha­be­ori­en­tier­ten Infra­struk­tur und zur Wei­ter­ent­wick­lung und Siche­rung der Qua­li­tät von Wohn- und Betreu­ungs­an­ge­bo­ten für älte­re Men­schen, pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen, Men­schen mit Behin­de­rung und ihre Ange­hö­ri­gen zum 2. Okto­ber 2014 in Kraft gesetzt. In Abschnitt 1 regelt die neue Geset­zes­la­ge auch Anfor­de­run­gen zur Wohn­qua­li­tät in sta­tio­nä­ren Wohneinrichtungen.

 

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