Beigeordneter Meinolf Kühn bittet um Abberufung

Die Ein­schät­zung des Bei­geord­ne­ten wol­le er nicht kom­men­tie­ren, sag­te Bro­del, doch die Ent­schei­dung Kühns, dass die­ser sei­nen Reform­plä­nen nicht im Wege ste­hen wol­le und um sei­ne Abbe­ru­fung bit­te, respek­tie­re und ach­te er als kon­struk­ti­ven Vor­schlag. Bro­del beton­te dabei aus­drück­lich, dass die Abbe­ru­fung nicht in Ver­bin­dung mit der Qua­li­tät der Arbeit des Bei­geord­ne­ten ste­he. „Herr Kühn hat sich als Wal­ter die­ses Wahl­am­tes in mehr als zwan­zig Jah­ren durch Leis­tung, Treue und Ver­läss­lich­keit ver­dient gemacht.“ Die Abbe­ru­fung die­ne allei­ne dazu, den Zustand des feh­len­den Ein­ver­neh­mens hin­sicht­lich der Leit­li­ni­en der Poli­tik zwi­schen dem Bür­ger­meis­ter und sei­nem Stell­ver­tre­ter zu been­den. „Ich dan­ke dem Bei­geord­ne­ten Kühn für sei­nen kon­zi­li­an­ten und weit­rei­chen­den Bei­trag zur Bei­le­gung unse­rer Dif­fe­ren­zen,“ schloss Bro­del sei­ne Rede vor den Rats­mit­glie­dern, die er zuvor auf­ge­for­dert hat­te, die Abbe­ru­fung im kom­men­den Jahr mit der not­wen­di­gen Zwei­drit­tel-Mehr­heit zu beschlie­ßen, um Still­stand in der Gemein­de­po­li­tik zu verhindern.

Stabsstelle wird zurückgestellt

Bro­del erklär­te in der kur­zen Pres­se­kon­fe­renz, dass er die Ange­le­gen­heit nicht wei­ter kom­men­tie­ren wol­le. Auf Rück­fra­gen sag­te er noch, dass er kei­ne Son­der­sit­zun­gen des Rates ein­be­ru­fen wol­le und die Ange­le­gen­heit im Rah­men der nächs­ten bei­den Rats­sit­zun­gen ent­schie­den wer­den sol­le. Antrag und Ent­schei­dung inner­halb einer Sit­zung sei­en nicht mög­lich. Die Stabs­stel­le Stadt­ent­wick­lung wer­de zunächst, so lan­ge der Bei­geord­ne­te noch im Haus sei – nicht besetzt, so sei man ver­blie­ben. In den öffent­li­chen Dis­kus­sio­nen zuvor hat­te Bro­del mehr­fach erklärt, dass er die Stabs­stel­le mit einem Mit­ar­bei­ter aus dem Haus zu beset­zen gedenke.

„Kein goldener Handschlag“

Er habe sich das so sicher­lich nicht vor­ge­stellt, sag­te Kühn. Aber mit dem Amts­an­tritt des neu­en Bür­ger­meis­ters sei­en die Dif­fe­ren­zen auf­ge­tre­ten. Bei sei­ner Ent­schei­dung habe schließ­lich die Ratio gesiegt. Beson­ders wich­tig sei ihm der Pas­sus zur Qua­li­tät sei­ner Arbeit in der Bür­ger­meis­ter­re­de. Auf Nach­fra­ge sag­te Kühn auch, dass von einem gol­de­nen Hand­schlag sicher nicht die Rede sein kön­ne. Er wer­de nach sei­ner Abwahl, wie gesetz­lich vor­ge­se­hen, drei Mona­te Über­gangs­geld bekom­men, mehr nicht. Danach kön­ne er in Pen­si­on gehen, sag­te der der­zeit 63-jäh­ri­ge, der seit 1995 Bei­geord­ne­ter der Stadt Sun­dern ist. Mit dem Danach habe er sich aber noch nicht beschäf­tigt, er sei voll und ganz mit den tages­ak­tu­el­len The­men befasst und das wer­de bis zum letz­ten Tag sei­ne Ein­stel­lung bleiben.

Organisationsreform sieht keinen Beigeordneten mehr vor

Mit dem Aus­schei­den Kühns wird es vor­aus­sicht­lich kei­nen Bei­geord­ne­ten mehr in der Sun­derner Stadt­ver­wal­tung geben. Bereits die von Ex-Bür­ger­meis­ter Det­lef Lins Anfang 2015 umge­setz­te Orga­ni­sa­ti­ons­re­form hat­te eine Stadt­ver­wal­tung geschaf­fen, bei der ein Bei­geord­ne­ter nicht mehr vor­ge­se­hen war, und bei der direkt unter dem Bür­ger­meis­ter eine Ebe­ne mit fünf Fach­be­reichs­lei­tern steht. Schon in die­se neue Struk­tur pass­te ein noch bis 2019 gewähl­ter Bei­geord­ne­ter mit nun stark beschnit­te­nem Geschäfts­be­reich nur schwer hin­ein, denn er war, wie man­che Poli­ti­ker seit­dem beklag­ten, prak­tisch zum Fach­be­reichs­lei­ter degra­diert worden.
 

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Eine Antwort

  1. Mein­olf Kühn hat sich in hohem Maße um Sun­dern ver­dient gemacht. Scha­de, dass er der Stadt nicht wei­ter mit sei­ner Kom­pe­tenz zur Ver­fü­gung ste­hen wird.

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