Böller, Kracher und Co: Sicherheit geht immer vor

Arns­berg. Damit es mit dem Sil­ves­ter­feu­er­werk klappt, gibt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wich­ti­ge Hin­wei­se für den Ver­kauf und das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern. „In der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezem­ber ist der Ver­kauf der begehr­ten Feu­er­werks­kör­per erlaubt, abge­brannt wer­den dür­fen sie jedoch nur am 31. Dezem­ber und 1. Janu­ar,“ so RP-Spre­cher Chris­toph Söb­be­ler. „Doch nur wer die Sicher­heits­hin­wei­se beach­tet und eini­ge Tipps beher­zigt, kann in der Sil­ves­ter­nacht Unfäl­le durch Böl­ler, Kra­cher und Co. Ver­mei­den und so ein Feu­er­werk ohne böse Über­ra­schun­gen erleben.“

Auf CE-Zeichen und Zulassungsnummer achten

„Hän­de weg von Feu­er­werks­kör­pern ohne Zulas­sung, sonst sind am Ende Ihre Hän­de weg!“, warnt daher Klaus Dreis­bach von der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg ein­dring­lich. Die Exper­ten raten daher nur sol­che Feu­er­werks­kör­per zu kau­fen, die mit einem CE-Zei­chen ver­se­hen sind und über eine Zulas­sungs­num­mer der Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­prü­fung (BAM), bei­spiel­wei­se BAM-F2-0001 oder 0589-F2-0001 ver­fü­gen. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher soll­ten die Gebrauchs­an­wei­sung der Feu­er­werks­kör­per beach­ten und vor allem kei­ne „Expe­ri­men­te“ oder Mut­pro­ben eingehen.

Mehrschussbatterien stabil aufstellen

„Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie 2 gehö­ren nicht in die Hän­de von Kin­dern, son­dern dür­fen nur an Per­so­nen über 18 Jah­re abge­ge­ben wer­den. Auch das Feu­er­werk der Kate­go­rie 1 darf nur an Per­so­nen ab zwölf Jah­re ver­kauft wer­den“, so Klaus Dreis­bach. Für den Gebrauch von so genann­ten Mehr­schuss­bat­te­rien geben die Exper­ten Hin­wei­se: Sie müs­sen näm­lich so auf­ge­stellt wer­den, dass sie nicht umfal­len kön­nen. Ein­mal ange­zün­det, las­sen sie sich nicht mehr stoppen.
Beson­ders gefähr­lich ist das Auf­sam­meln nicht explo­dier­ter Böl­ler. Hier sind die Zünd­schnü­re meist kom­plett abge­brannt, sodass ein wei­te­rer Zünd­ver­such meist zur sofor­ti­gen Explo­si­on führt.
Händ­lern, die Fra­gen zur Auf­be­wah­rung oder zum Ver­kauf von Sil­ves­ter­feu­er­werk haben, steht die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg unter fol­gen­den Tele­fon­num­mer zur Ver­fü­gung: 02931 820.
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch im Inter­net unter: www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de

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