Arnsberg. Damit es mit dem Silvesterfeuerwerk klappt, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. „In der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt, abgebrannt werden dürfen sie jedoch nur am 31. Dezember und 1. Januar,“ so RP-Sprecher Christoph Söbbeler. „Doch nur wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Unfälle durch Böller, Kracher und Co. Vermeiden und so ein Feuerwerk ohne böse Überraschungen erleben.“
Auf CE-Zeichen und Zulassungsnummer achten
„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg!“, warnt daher Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg eindringlich. Die Experten raten daher nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), beispielweise BAM-F2-0001 oder 0589-F2-0001 verfügen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Gebrauchsanweisung der Feuerwerkskörper beachten und vor allem keine „Experimente“ oder Mutproben eingehen.
Mehrschussbatterien stabil aufstellen
„Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab zwölf Jahre verkauft werden“, so Klaus Dreisbach. Für den Gebrauch von so genannten Mehrschussbatterien geben die Experten Hinweise: Sie müssen nämlich so aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen.
Besonders gefährlich ist das Aufsammeln nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.
Händlern, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02931 820.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de