CDU-Vorsitzende aus Arnsberg und Neheim fordern Stopp des geplanten Umzugs der Notärzte zum Klinikum nach Hüsten

Arns­berg. In einer gemein­sa­men Pres­se­mit­tei­lung for­dern die bei­den CDU-Vor­sit­zen­den aus Arns­berg und Neheim – Janis Zim­mer­mann und Ilja Kel­ler – den Bür­ger­meis­ter dazu auf, den geplan­ten Umzug des Not­arz­tes zum 1.4. von Neheim nach Hüs­ten zum Karo­li­nen­hos­pi­tal und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt von Arns­berg nach Hüs­ten zu stoppen.

Massive Verschlechterung der Versorgungssituation für einige Stadtgebiete

Janis Zim­mer­mann: „Wir haben erst durch einen betei­lig­ten Not­arzt von der kurz­fris­ti­gen Zusam­men­le­gung der Stand­or­te erfah­ren. Die Stadt­ver­wal­tung hat weder die Poli­tik noch die Bevöl­ke­rung infor­miert. Für uns in Arns­berg und für die öst­li­chen Stadt­ge­bie­te bedeu­tet eine Ver­le­gung des Not­arz­tes an das Karo­li­nen­hos­pi­tal zum jet­zi­gen Zeit­punkt eine mas­si­ve Ver­schlech­te­rung der Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on. Die Neu­bau­ten in Mesche­de, Hüs­ten und Arns­berg (neue Ret­tungs­wa­che an der A46 in Ens­te, Neu­bau Ret­tungs­wa­chen Hüs­ten und Arns­berg, Neu­bau des Not­fall­kli­ni­kums) und eine bes­se­re Ver­kehrs­an­bin­dung an das Karo­li­ni­en­hos­pi­tal sind noch lan­ge nicht fer­tig­ge­stellt, sodass die Anfahr­we­ge und Fahr­zei­ten sich erheb­lich ver­schlech­tern wer­den, und eine schnellst­mög­li­che medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung unnö­tig gefähr­det wird. Bei Not­fall­ein­sät­zen zählt jede Sekun­de und es wird in die­sen Sekun­den und Minu­ten über Leben und Tod entschieden.“

Schock seitens der Verwaltung: Politik und Bürger nicht informiert

Ilja Kel­ler: „Wir haben für die Ret­tungs­wa­che in Neheim lan­ge gekämpft. Nun erfolgt der nächs­te Schock sei­tens der Ver­wal­tung ohne die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu infor­mie­ren oder mit­zu­neh­men. Aus Nehei­mer, Moos­fel­der, Bachu­mer oder Voß­wink­ler Sicht bedeu­tet die Sta­tio­nie­rung des Not­arz­tes am Karo­li­nen­hos­pi­tals in Hüs­ten eine erheb­li­che Ver­schlech­te­rung der gesund­heit­li­chen Ver­sor­gung. Der Rat der Stadt Arns­berg hat am 24.6.21 in der Druck­sa­che 60/2021 dem neu­en Ret­tungs­be­darfs­plan und damit einer Zusam­men­le­gung der Not­arzt­stand­or­te zwar zuge­stimmt. Aller­dings war in der Vor­la­ge von einer Zusam­men­le­gung frü­hes­tens in 2023 die Rede, und über den genau­en Stand­ort müs­se noch bera­ten werden.“

Forderung: sofortiger Stopp des Umzugs und erneute gutachterliche Überprüfung

Janis Zim­mer­mann ergänzt: „Der Gut­ach­ter emp­fahl eine Kon­zen­tra­ti­on der bis­he­ri­gen Not­arzt­stand­or­te Arns­berg und Neheim an einem zen­tra­len Ort in Hüs­ten, bei­spiels­wei­se dem Neu­bau der Ret­tungs­wa­che Hüs­ten oder einem zen­tra­len ande­ren Stand­ort in Hüs­ten (bei­spiels­wei­se Rotes Kreuz) nahe der Auto­bahn. Der Gut­ach­ter emp­fahl sogar vor einer end­gül­ti­gen Stand­ort­ver­le­gung in der Zwi­schen­zeit eine noch­ma­li­ge gut­ach­ter­li­che Über­prü­fung in Betracht zu zie­hen. Neben dem sofor­ti­gen Stopp des Umzugs der Not­ärz­te for­dern wir nun eine noch­ma­li­ge gut­ach­ter­li­che Über­prü­fung vor einer end­gül­ti­gen Fest­le­gung eines Standortes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: CDU Neheim)

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4 Antworten

  1. Was für eine Des­in­for­ma­ti­on sei­tens der CDU!
    Der Ret­tungs­dienst­be­darfs­plan wird vom Kreis­tag beschlos­sen. Falls eine kreis­an­ge­hö­ri­ge Stadt eine eige­ne Ret­tungs­wa­che betreibt (das gilt im HSK nur für Arns­berg), ist sie zu betei­li­gen. Und der Plan bedarf der Zustim­mung der Krankenkassen.
    Wenn es kei­ne Eini­gung gibt, dann ent­schei­det nur die Bezirks­re­gie­rung (deren Prä­si­dent bekannt­lich der CDU ange­hört und sich in Arns­berg gut aus­kennt). Das hat sie auch im Fall der Ret­tungs­wa­chen­stand­or­te in Arns­berg gemacht und mit Ver­fü­gung vom 12.08.2021 fest­ge­legt, dass die Ret­tungs­wa­che in Arns­berg-Neheim erhal­ten bleibt, gegen den Wunsch der Kran­ken­kas­sen. Damit ist eine gute Not­fall­ver­sor­gung des Arns­ber­ger Stadt­ge­biets gewährleistet.
    Die Lage des Not­arzt­stand­or­tes hat da nur unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung. Denn nur bei etwa jedem 4. Notall­ein­satz wird über­haupt ein Not­arzt benö­tigt. Ent­schei­dend ist, dass der RTW von der Ret­tungs­wa­che den Ein­satz­ort schnell erreicht. Der RTW ist mit aus­ge­bil­de­ten Not­fall­sa­ni­tä­tern besetzt, die viel mehr Befug­nis­se haben als die frü­he­ren Ret­tungs­as­sis­ten­ten. In ihm las­sen sich Pati­en­ten ver­sor­gen. Und der RTW hat eine her­vor­ra­gen­de medi­zin­tech­ni­sche Aus­stat­tung, wäh­rend das Not­arzt-Fahr­zeug (NEF) vor allem für den Trans­port des Arz­tes bestimmt ist und nur weni­ge Gerä­te an Bord hat.
    Der Ein­druck liegt nicht fern, dass die Äuße­run­gen aus der CDU nicht ganz unab­hän­gig von beruf­li­chen Inter­es­sen ihres Vor­sit­zen­den sein könnten…

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