Arnsberg/Kreis. Das Land NRW hat das Rückmeldeverfahren für die Berechnung der NRW-Soforthilfe angehalten. Die Bundesregierung will die Abrechnungsmodalitäten erneut überprüfen. Die IHK Arnsberg rät daher allen Unternehmen, die Entscheidung der Bundesregierung abzuwarten. Seit Anfang März haben im Hochsauerlandkreis 5.641 Betriebe und im Kreis Soest 5.928 Betriebe die Soforthilfe erhalten. Diese müssen bis zum 30. September ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass berechnen und bis Jahresende zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen. Darüber informiert die IHK in einer Pressemeldung.
Liquiditätsengpass berechnen
An der Hotline der IHK hatten sich in den letzten Tagen viele Unternehmen gemeldet, die die Abrechnungsmodalitäten für die Soforthilfe vor Probleme stellt. Betroffen sind Unternehmen, die sich im April und Mai dazu entschlossen haben, ihr Unternehmen nicht zu schließen, sondern etwa zur Kundenbindung weiterzuarbeiten. So haben Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie und Handel auf kreative Lösungen gesetzt und kurzfristig einen Bring- und Abholservice eingerichtet, um zumindest einen Teil der Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Viele sind davon ausgegangen, dass Personalkosten anrechenbar sind, die nicht durch die Kurzarbeiterregelung gedeckt sind (450-Euro-Kräfte, Azubis).
Geschäftsfähigkeit aufrechterhalten
Bei der Berechnung werden nun zwar die Einnahmen in diesen Monaten angerechnet, die teils sehr viel höheren Personalkosten können jedoch nicht angesetzt werden. Aus dem Dienstleistungsbereich sind Unternehmen betroffen, die wie in der Personenbeförderung, in Reise- oder Maklerbüros, für Ihre Kunden da sein mussten, ohne aber tatsächlich Umsätze erzielen zu können. Besonders belastet sind auch Betriebe, die in den Abrechnungsmonaten Kosten stunden konnten, diese aber nun bei der Berechnung der Finanzierungslücke nicht berücksichtigen können. Diese und andere Belastungen haben die IHKs der Landesregierung wiederholt mitgeteilt.
Länder geben Stellungnahme ab
Der Bund hat darum alle Länder gebeten, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Die Landesregierung hat dem Bund offene Punkte mitgeteilt und das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen angehalten. Unternehmen, die bereits ihren Liquiditätsengpass berechnet und zurückgemeldet haben oder bereits Geld zurücküberwiesen haben, soll kein Nachteil entstehen. Das Land will diese erneut kontaktieren.
Hintergrund:
Anfang Juli hat das Land gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet. Bislang wurden rund 100.000 der insgesamt 426.000 Soforthilfe-Empfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Zuwendungsempfängerinnen und ‑empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.
Die Landesregierung informiert zum Rückmeldeverfahren auf der Internetseite:
www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren