Arnsberg. Die Stadt Arnsberg stellt den Entwurf des Denkmalpflegeplans Arnsberg öffentlich vor. Dazu findet eine Informationsveranstaltung am Montag, 24. Oktober, von 19 bis ca. 21 Uhr in der Kulturschmiede statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.
Stadtverwaltung lädt zum Informationstermin ein
„Arnsberg verfügt mit seinem historischen Stadtkern, der nicht nur das mittelalterliche Viertel rund um den Glockenturm, sondern auch das preußische klassizistische Regierungsviertel südlich des Neumarkts umfasst, über ein in dieser Form in Westfalen einzigartiges baukulturelles Erbe“, so Stadtsprecherin Stephanie Schnurra. „Und so ist es spätestens seit der Aufnahme der Stadt Arnsberg in die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne NRW in 1987 eines der vorrangigen Ziele, das intakte Stadtbild nicht nur zu erhalten, sondern die Altstadt behutsam weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen.“ Daher habe die Stadt Arnsberg nach der Erstellung eines Denkmalpflegeplans für das „Strohdorf“ in Neheim nun auch die Erarbeitung eines Denkmalpflegeplans für den historischen Stadtkern einschließlich des Eichholzviertels in die Wege geleitet. Über die Beschreibung der Stadtentwicklungsphasen hinaus stelle der Denkmalpflegeplan alle Bau- und Bodendenkmäler dar, beschreibe sie mit ihren jeweiligen Besonderheiten und beschäftige sich auch mit wichtigen stadträumlichen und kulturlandschaftlichen Situationen in der Altstadt.
Planungs- und Handlungskonzept
Ergänzt wird diese Darstellung um ein Planungs- und Handlungskonzept: Das solle der künftigen Stadtentwicklungsplanung wichtige Hinweise zur Realisierung der ebenfalls im Denkmalpflegeplan definierten Ziele für die Arnsberger Altstadt geben. „Der Denkmalpflegeplan selbst besitzt keine rechtliche Bindung, sondern hat die Wirkung eines städtebaulichen Rahmenplans für Verwaltung und Politik“, so Schnurra. „Da die Ergebnisse der Analysen, die Zieldefinition und die Vorschläge für künftige Planungen und Maßnahmen aber alle Bürgerinnen und Bürger angehen, stellt die Stadtverwaltung diese unter Beteiligung des beauftragten Planungsbüros öffentlich vor und bietet Raum zur Diskussion darüber.“