Eilantrag zur Windkraft knapp abgelehnt

Stadt­pla­ner Lars Ohlig war zuvor ins­be­son­de­re auf das Ansin­nen der Antrag­stel­ler ein­ge­gan­gen, die Süd­li­che Wald­flä­che-Süd zu erwei­tern und die Süd­li­che Wald­flä­che-Ost zu tei­len und nur den Bereich west­lich des Bönk­hau­ser Bachs zu berück­sich­ti­gen. In bei­den Fäl­len spielt der Schwarz­storch eine Rol­le. Die 1000-Meter-Schutz­zo­ne um einen kar­tier­ten Schwarz­storch­horst auf der Wal­des­hö­he wol­len die Antrag­stel­ler – zumin­dest teil­wei­se – der Wind­kraft­vor­rang­zo­ne zuschla­gen, weil der Horst nicht mehr vom Schwarz­storch bewohnt sei. Im öst­li­chen Gebiet wol­len sie dage­gen die bis­her nicht berück­sich­tig­te Flug­rou­te eines Schwarz­storchs als Begrün­dung für eine Tei­lung nut­zen. Ohlig hat­te in bei­den Fäl­len gra­vie­ren­de Gegen­ar­gu­men­te. Der Horst auf der Wal­des­hö­he sei 2013 letzt­mals von einem Schwarz­storch bewohnt wor­den und müs­se, so die Vor­schrift, noch fünf Jah­re berück­sich­tigt wer­den, auch wenn er nicht mehr genutzt wer­de, in die­sem Fal­le also bis 2018. Und für die Berück­sich­ti­gung der Flug­rou­te im öst­li­chen Gebiet sei ein neu­es Gut­ach­ten erfor­der­lich, das 25.000 bis 30.000 Euro kos­te. Für eine so hohe Aus­ga­be sei in einer Haus­halts­si­che­rungs­kom­mu­ne aber eine Dring­lich­keits­ent­schei­dung des Rates erfor­der­lich, und die sei nur zuläs­sig, wenn es kei­ne Alter­na­ti­ven gebe oder der Stadt wirt­schaft­li­cher Scha­den dro­he. Wenn das Gut­ach­ten ohne Eile regu­lär über den Haus­halt 2017 finan­ziert wer­de, sei der Zeit­plan, die Aus­wei­sung der Wind­kraft­vor­rang­zo­nen spä­tes­tens im zwei­ten Quar­tal 2017 abzu­schlie­ßen, nicht zu hal­ten. Zudem müss­ten im Sin­ne der Gleich­be­hand­lung auch alle ande­ren Schwarz­stör­che im Stadt­ge­biet neu unter­sucht wer­den, was zu Ver­än­de­run­gen auch in ande­ren Gebie­ten füh­ren könnte.

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4 Antworten

  1. Man konn­te nichts ande­res erwarten.
    Herr Lan­ge mal wie­der als Ver­hin­de­rer und grund­sätz­lich gegen alles, was die ande­re Par­tei­en vorschlagen.
    Mir tut der Bür­ger­meis­ter leid, mit sol­chen Men­schen kann man kei­ne Poli­tik machen.

  2. Nur weil viel­leicht ein paar Fak­ten nicht scha­den könnten:
    Die von der WISU gewünsch­te Berück­sich­ti­gung einer Stor­chen-Flug­rou­te im Osten der süd­li­chen Wald­flä­chen ist obso­let, da der im Arten­schutz­gut­ach­ten genann­te ehe­ma­li­ge Horst­baum längst umge­stürzt ist und ohne­hin auch vor­her jah­re­lang nicht mehr genutzt wur­de. Die WISU weiß das. Aber spie­len Fak­ten in die­ser Dis­kus­si­on über­haupt noch eine Rolle?

  3. Ste­fan Lan­ge: *Dörn­holt­hau­sen liegt voll im Schlag, Wind- und Schall­schat­ten* Kann mal jemand erklä­ren was das eigent­lich hei­ßen soll? Wind­schat­ten: Die Anla­gen lie­gen süd­öst­lich von D. Haupt­wind­rich­tung ist Wes­ten. Und Schlag- und Schall­schat­ten? komi­sche For­mu­lie­rung, aber wenn man ahnt was gemeint ist: Die Het­vert und der Haun­scheid lie­gen dazwi­schen, das sind rela­tiv hohe und stei­le Ber­ge. Herr Lan­ge kann die For­mu­lie­run­gen eigent­lich nur aus den Schrei­ben des Orts­vor­ste­hers von Sto­ckum haben. Und da frag ich mich, ob der eigent­lich nicht befan­gen ist, weil er selbst Flä­chen auf der Hel­le­fel­der Höhe besitzt.

  4. In der Beschluß­vor­la­ge für die SUI-Sit­zung vom 12.4. war auch wie­der mal von der soge­nann­ten „Umzin­ge­lung von Mein­ken­bracht“ die Rede.
    Die­se For­mu­lie­rung geht völ­lig an den Tat­sa­chen vor­bei. Nord­öst­lich von Mein­ken­bracht hat die Fa. Veltins als Grund­ei­gen­tü­mer ver­lau­ten las­sen, dass auf ihrem Grund kei­ner­lei Wind­kraft geplant sei, jetzt nicht und nicht in Zukunft.
    Nach Nor­den und Wes­ten hin erlaubt die Topo­gra­phie nur schwer­lich den Bau und den sinn­vol­len Betrieb von WEA.
    Nach Süd­wes­ten hin könn­te man WEA im Abstand von 1,4 bis 2,5 km (!) in Erwä­gung zie­hen. Aber hier dau­ernd von einer „Umzin­ge­lung“ zu spre­chen ist ein­fach falsch. Und fal­sche Behaup­tun­gen erschwe­ren die schwie­ri­ge Entscheidungsfindung.

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