Stadtplaner Lars Ohlig war zuvor insbesondere auf das Ansinnen der Antragsteller eingegangen, die Südliche Waldfläche-Süd zu erweitern und die Südliche Waldfläche-Ost zu teilen und nur den Bereich westlich des Bönkhauser Bachs zu berücksichtigen. In beiden Fällen spielt der Schwarzstorch eine Rolle. Die 1000-Meter-Schutzzone um einen kartierten Schwarzstorchhorst auf der Waldeshöhe wollen die Antragsteller – zumindest teilweise – der Windkraftvorrangzone zuschlagen, weil der Horst nicht mehr vom Schwarzstorch bewohnt sei. Im östlichen Gebiet wollen sie dagegen die bisher nicht berücksichtigte Flugroute eines Schwarzstorchs als Begründung für eine Teilung nutzen. Ohlig hatte in beiden Fällen gravierende Gegenargumente. Der Horst auf der Waldeshöhe sei 2013 letztmals von einem Schwarzstorch bewohnt worden und müsse, so die Vorschrift, noch fünf Jahre berücksichtigt werden, auch wenn er nicht mehr genutzt werde, in diesem Falle also bis 2018. Und für die Berücksichtigung der Flugroute im östlichen Gebiet sei ein neues Gutachten erforderlich, das 25.000 bis 30.000 Euro koste. Für eine so hohe Ausgabe sei in einer Haushaltssicherungskommune aber eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates erforderlich, und die sei nur zulässig, wenn es keine Alternativen gebe oder der Stadt wirtschaftlicher Schaden drohe. Wenn das Gutachten ohne Eile regulär über den Haushalt 2017 finanziert werde, sei der Zeitplan, die Ausweisung der Windkraftvorrangzonen spätestens im zweiten Quartal 2017 abzuschließen, nicht zu halten. Zudem müssten im Sinne der Gleichbehandlung auch alle anderen Schwarzstörche im Stadtgebiet neu untersucht werden, was zu Veränderungen auch in anderen Gebieten führen könnte.
4 Antworten
Man konnte nichts anderes erwarten.
Herr Lange mal wieder als Verhinderer und grundsätzlich gegen alles, was die andere Parteien vorschlagen.
Mir tut der Bürgermeister leid, mit solchen Menschen kann man keine Politik machen.
Nur weil vielleicht ein paar Fakten nicht schaden könnten:
Die von der WISU gewünschte Berücksichtigung einer Storchen-Flugroute im Osten der südlichen Waldflächen ist obsolet, da der im Artenschutzgutachten genannte ehemalige Horstbaum längst umgestürzt ist und ohnehin auch vorher jahrelang nicht mehr genutzt wurde. Die WISU weiß das. Aber spielen Fakten in dieser Diskussion überhaupt noch eine Rolle?
Stefan Lange: *Dörnholthausen liegt voll im Schlag, Wind- und Schallschatten* Kann mal jemand erklären was das eigentlich heißen soll? Windschatten: Die Anlagen liegen südöstlich von D. Hauptwindrichtung ist Westen. Und Schlag- und Schallschatten? komische Formulierung, aber wenn man ahnt was gemeint ist: Die Hetvert und der Haunscheid liegen dazwischen, das sind relativ hohe und steile Berge. Herr Lange kann die Formulierungen eigentlich nur aus den Schreiben des Ortsvorstehers von Stockum haben. Und da frag ich mich, ob der eigentlich nicht befangen ist, weil er selbst Flächen auf der Hellefelder Höhe besitzt.
In der Beschlußvorlage für die SUI-Sitzung vom 12.4. war auch wieder mal von der sogenannten „Umzingelung von Meinkenbracht“ die Rede.
Diese Formulierung geht völlig an den Tatsachen vorbei. Nordöstlich von Meinkenbracht hat die Fa. Veltins als Grundeigentümer verlauten lassen, dass auf ihrem Grund keinerlei Windkraft geplant sei, jetzt nicht und nicht in Zukunft.
Nach Norden und Westen hin erlaubt die Topographie nur schwerlich den Bau und den sinnvollen Betrieb von WEA.
Nach Südwesten hin könnte man WEA im Abstand von 1,4 bis 2,5 km (!) in Erwägung ziehen. Aber hier dauernd von einer „Umzingelung“ zu sprechen ist einfach falsch. Und falsche Behauptungen erschweren die schwierige Entscheidungsfindung.