Als sachverständigen Ratgeber hatte Aktives Neheim Stephan Britten, den Handelsreferenten der IHK Arnsberg geladen. Früher habe kein Hahn nach dem Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag gekräht, doch nach dem Urteil komme man nicht drumrum, einige Dinge zu beachten, sagte er und gab ein wenig juristischen Nachhilfeunterricht. Beim wichtigen Stichwort Anlassbezogenheit habe Neheim – auch im Vergleich zu manchen Nachbarstädten – bereits in der Vergangenheit viel richtig gemacht, so Britten. In der Werbung hätten stets die Anlässe – Frühlingsfest, Neheim Live, Fresekenmarkt und Weihnachtstreff – im Mittelpunkt gestanden. Es wäre allerdings gut, wenn ein noch größerer Teil des Veranstaltungsprogramms während der Ladenöffnung am Sonntag nachmittag stattfinde und wenn die einzelnen Veranstaltungsorte gut über die gesamte Einkaufszone verteilt würden. Auch eine Befragung der Besucher, ob sie in erster Linie wegen des Festes oder zum Einkaufen in die Stadt kommen, könnte für die Zukunft gute Dienste leisten, so Britten weiter. „Also werden wir noch mehr Geld für Veranstaltungen ausgeben müssen, um die Sonntage genehmigt zu bekommen“, zog der AN-Vorsitzende das Fazit.
Eine Antwort
Dieser Spruch ist einfach nur schrecklich und erinnert an die schlechten Wortspiele der späten 90er oder von Friseuren. Bitte ganz schnell wieder einstampfen und Geld zurück verlangen.