Arnsberg. In vielen Haushalten werden wieder allerlei technische Geräte unter dem Weihnachtsbaum liegen. Die Folge: Viele Geräte werden ausrangiert, obwohl sie noch gut erhalten und funktionstüchtig sind. Sie werden teilweise weiterverkauft oder verschenkt. Aber wie entsorgt man die Geräte richtig, die man einfach nur loswerden möchte?
Die Abfallberatung der Stadt Arnsberg informiert
Die Abfallberatung der Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden. Dies schreibt das bereits im Jahre 2006 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor. Obwohl das Gesetz schon seit acht Jahren gilt, gibt es hier offensichtlich immer noch Verunsicherungen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Dies zeige sich immer wieder bei Fragen direkt an das Wertstoffbringhofpersonal. Dabei gilt die kostenlose Annahme sowohl für Klein- als auch für Großgeräte. Dazu gehören zum Beispiel Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Rasierer, Stereoanlagen, Toaster, MP3-Player, Handys oder Kühl- bzw. Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen, Trockner, Fernseher, Monitore, Computer, etc.
Vorsicht mit Lithiumbatterien
Problematisch sind die mittlerweile in vielen Geräten anzufindenen Lithiumbatterien und ‑zellen. Diese können bei unsachgemäßem Gebrauch große Schäden hervorrufen. Eine beschädigte Lithiumbatterie kann im schlimmsten Fall explodieren oder einen Brand verursachen. Keinesfalls darf eine beschädigte Lithiumbatterie mit Wasser in Kontakt kommen. Für Lithiumzellen, die im Gerät fest verbaut und umschlossen sind, gilt, dass die Zelle durch das Gerät gleichwertig geschützt ist. Allerdings ist sicherzustellen, dass der Schutz der Akkus durch das Altgerät während der Sammlung und des Transports erhalten bleibt, das Gerät darf also nicht im Zuge der Erfassung oder des Transports zerstört werden mit der Folge, dass der Akku freigelegt wird.
Kostenlose Annahme beim Wertstoffbringhof
Bei der kostenlosen Abgabe beim Wertstoffbringhof ist daher vom Besitzer des Gerätes beim Personal anzugeben, dass das Gerät eine Lithiumbatterie/-zelle enthält. Eine Verbringung des Gerätes in den entsprechenden Container hat schonend zu erfolgen. Keinesfalls darf das Gerät hineingeworfen werden. Lithiumbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind von den Besitzern spätestens beim Wertstoffbringhof vom Altgerät zu trennen und an der separaten Batteriesammlung bei der Sonderabfallannahmestelle abzugeben. Besitzer von Elektroaltgeräten, die sich unsicher sind, ob das Gerät eine Lithiumbatterie enthält, sollten sich im Zweifel immer direkt an das Personal des Wertstoffbringhofes wenden. Das geschulte Personal hilft gerne weiter und sorgt für die ordnungsgemäße Trennung von Batterie und Gerät bzw. die gefahrlose Einsortierung in Gitterbox oder Container.
23 Kilo Elektroschrott pro Kopf und Jahr
Jeder Bürger produziert pro Jahr etwa 23 Kilogramm Elektroschrott. Elektroaltgeräte enthalten unzählige verschiedene Substanzen: Neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer und Aluminium sind dies auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber oder Flammschutzmittel. Wichtigstes Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist es, dass eine fachgerechte und schadlose Entsorgung der Altgeräte sichergestellt wird, indem die Rohstoffe verstärkt zurückgewonnen und recycelt, die Schadstoffe kontrolliert erfasst und entsorgt werden.
- Weitere Auskünfte und kostenlose Annahme von Elektroaltgeräten beim Wertstoffbringhof, Hüstener Str. 15, 59821 Arnsberg, montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr, samstags von 9 bis 14 Uhr, an Silvester und Neujahr geschlossen, Telefon 02931 938002, E‑Mail: wertstoffbringhof@arnsberg.de.