Wegen der Bombendrohung war am 20. Februar der Unterricht für rund 1000 Schüler an der Realschule und an der Sekundarschule aus Sicherheitsgründen ausgefallen. Auch am Gymnasium Laurentianum hatte es kurz zuvor eine ähnliche Drohung gegeben, ohne dass dort die Schüler nach Hause geschickt wurden. Die Polizei verfolgte mehrere konkrete Spuren, so auch die Rückverfolgung des E‑Mail-Accounts, über den die Drohungen geschickt worden waren.
„Der Kriminalpolizei Arnsberg ist es jetzt nach intensiven Ermittlungen gelungen einen Tatverdächtigen zu ermitteln,“ berichtet Polizeisprecher Ludger Rath am Freitag. „Es handelt sich um einen 14 Jahre alten Schüler. Es gelang der Nachweis, dass die Drohungen ihren Ausgang auf einem elektronischen Gerät des Schülers genommen haben. Den 14-Jährigen erwartet jetzt ein entsprechendes Strafverfahren.“ Mit seinem 14. Geburttag ist der Schüler strafmündig geworden.
Straftat und hohe Regressansprüche
Die Polizei betont, dass aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Gefährdung vorgelegen habe. Dennoch werde der Täter mit harten Konsequenzen rechnen müssen, weil es sich bei dieser Drohung keineswegs nur um einen “Dummen-Jungen-Streich” handele. Allein das vor Ort eingesetzte Aufgebot der Sicherheitskräfte und der Unterrichtsausfall könnten hohe Regress-Ansprüche nach sich ziehen. Der Staatsanwalt ermittelt wegen Ankündigung einer Straftat.