Arnsberg. „Die Altstadt von Arnsberg ist von herausragender Bedeutung für die Identität von Stadt und Region. Im Zusammenspiel von Stadtbaugeschichte, Topografie und baukulturellen Besonderheiten stellt sie ein hohes immaterielles Gut dar, das qualitätsvoll weiterentwickelt und für zukünftige Generationen bewahrt werden soll.“ Aus diesem Grund hat der Rat am 11. Dezember für die Altstadt von Arnsberg eine „Erhaltungssatzung“ beschlossen, dieschon am 13. Dezember in Kraft tritt. Sie ist ein Instrument, um den über Jahrhunderte gewachsenen historischen Stadtkern in seiner städtebaulichen Gestalt und seinen bauhistorischen Entwicklungsphasen zu schützen.
Ziel: Immateriellen Reichtum für künftige Generationen bewahren
Die Satzung kann im Internet unter www.arnsberg.de/recht unter der Rubrik „Bauwesen“ oder unter www.baukultur-arnsberg.de unter der Rubrik „aktuelles“ abgerufen werden. Zudem erhalten alle Haushalte im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung einen Flyer, der über die wichtigsten Inhalte informiert und Ansprechpartner nennt. Weitere Flyer sind im Stadtbüro Arnsberg erhältlich.