Erste finanzielle Anerkennung fürs Wegezeichnen

„Exak­te Wege­mar­kie­run­gen wer­den bei moder­nen Qua­li­täts­wan­der­we­gen immer wich­ti­ger“, weiß Chris­ti­an Schmidt. Bei den Prä­di­kats­wan­der­we­gen setzt die Zer­ti­fi­zie­rung inzwi­schen sogar eine jähr­li­che Aktua­li­sie­rung der Mar­kie­run­gen vor­aus. Die Sau­er­land-Wan­der­dör­fer – das sind Schmal­len­berg & Eslo­he, Ols­berg, Win­ter­berg, Mede­bach, Bri­lon, Wil­lin­gen, die Regi­on Die­mel­see sowie Len­ne­stadt & Kirch­hun­dem – wol­len da in der 1. Liga spie­len und haben sich für ihr Wan­der­we­ge­netz von rund 7500 Kilo­me­tern die Diens­te des SGV gesi­chert. „Wir haben einen Ver­trag über sechs Jah­re abge­schlos­sen,“ sagt Chris­ti­an Schmidt. In jeweils drei­jäh­ri­gem Tur­nus sol­len alle Wege ein­mal kon­trol­liert und nach­mar­kiert wer­den. Schmidt ist auch bei der finan­zi­el­len Sei­te für Trans­pa­renz: „Wir bekom­men pro Wege­ki­lo­me­ter 11,50 Euro, davon wer­den 1,50 Euro für Mate­ri­al benö­tigt, der Rest wird gerecht geteilt.“ Das heißt, 5 Euro gehen an die Wege­zeich­ner, fünf Euro an den Haupt­ver­ein für die Koor­di­na­ti­on. Den Wege­zeich­nern ist es dann frei­ge­stellt, ob sie das Geld an ihre Abtei­lung wei­ter­ge­ben oder behal­ten. Zur Koor­di­na­ti­on in Arns­berg gehört auch die Auf­ga­be, einen Wege­zeich­ner-Pool ein­zu­rich­ten, der tätig wird, wenn eine SGV-Abtei­lung vor Ort die ver­trag­lich zuge­sag­te Leis­tung ein­mal nicht erbrin­gen kann. Schmidt wür­de den „Aner­ken­nungs­bei­trag“ von 5 Euro in Zukunft ger­ne ver­ein­heit­li­chen und wei­te­re Ver­trä­ge im SGV-Gebiet abschließen.
2014.01.29.Logo.SGVDie auf­ge­mal­ten Wan­der­mar­kie­run­gen wer­den inzwi­schen durch Blätt­chen ersetzt. Die wer­den natür­lich nicht an die Bäu­me gena­gelt, son­dern geklebt, so Schmidt. Man habe einen sehr halt­ba­ren Kle­ber, der die Mar­kie­run­gen weit­ge­hend vor den Ambi­tio­nen von Sou­ve­nir­jä­gern schützt. Der SGV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer ver­weist zudem auf die Faust­re­gel, die wei­ter­hin gilt: Für einen Kilo­me­ter neu mar­kier­ten Qua­li­täts­wan­der­weg sol­len zwei Kilo­me­ter alte Wege auf­ge­ge­ben werden.
 

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