Essen angebrannt – Rauchmelder alarmiert Nachbarn

„Durch das auf­merk­sa­me Ver­hal­ten der Nach­bar­schaft und den Alarm des Rauch­mel­ders konn­te eine mög­li­che Scha­dens­aus­brei­tung abge­wen­det wer­den. Die­ser Ein­satz bestä­tigt erneut den gro­ßen Nut­zen von Rauch­mel­dern,“ so  BM Patrick Robel, stellv. Pres­se­spre­cher der Arns­ber­ger Feu­er­wehr. Seit dem 1. 4. 2013 besteht in Nord­rhein-West­fa­len eine Rauch­mel­der­pflicht, gemäß der die elek­tro­ni­schen Lebens­ret­ter in alle neu gebau­ten Woh­nun­gen ein­zu­bau­en sind. Bestands­bau­ten müs­sen bis spä­tes­tens zum 31. 12. 2016 mit Rauch­mel­dern aus­ge­rüs­tet sein.

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