„Durch das aufmerksame Verhalten der Nachbarschaft und den Alarm des Rauchmelders konnte eine mögliche Schadensausbreitung abgewendet werden. Dieser Einsatz bestätigt erneut den großen Nutzen von Rauchmeldern,“ so BM Patrick Robel, stellv. Pressesprecher der Arnsberger Feuerwehr. Seit dem 1. 4. 2013 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Rauchmelderpflicht, gemäß der die elektronischen Lebensretter in alle neu gebauten Wohnungen einzubauen sind. Bestandsbauten müssen bis spätestens zum 31. 12. 2016 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.