Sundern. Da im Stadtgebiet Sundern möglicherweise vermeintliche Kontrolleure vorgeben, im Auftrag der Feuerwehr die Umsetzung der Rauchmelderpflicht zu kontrollieren, gibt die Feuerwehr der Stadt Sundern folgende Hinweise:
- Weder gab noch gibt es durch oder im Auftrag der Feuerwehr entsprechende Kontrollen!
- Solche Kontrollen sind auch nicht vorgesehen oder geplant!
- Das von den vermeintlichen Kontrolleuren genannte Datum vom 1. Januar 2016 zur Umsetzung der sogenannten „Rauchmelderpflicht“ ist falsch!
- Laut § 49 Abs, 1 der Landesbauordnung (BauO NRW) müssen Neubauten seit dem 1. März 2013 in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren mit angrenzenden Aufenthaltsräumen mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Vor diesem Stichtag errichtete Wohneinheiten müssen bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.
„Natürlich möchten wir an dieser Stelle auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern hinweisen,“ so Frank Siedhoff, Pressesprecher der Sunderner Feuerwehr. „Rauchmelder ermöglichen Ihnen im Brandfall eine rechtzeitige Flucht vor dem giftigen Brandrauch der bei einem Feuer entsteht. Rauchmelder retten Leben! Bei Fragen steht Ihnen Ihre Feuerwehr gerne zur Verfügung!“