Eine Seligsprechung durch die katholische Kirche setzt voraus, dass eine verstorbene Person mit einem hohen Maß an Tugend vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat und Jesus Christus in besonderer Weise nachgefolgt ist. Eine Seligsprechung hat zur Folge, dass die oder der Selige auf lokaler Ebene von der Ortskirche öffentlich verehrt werden darf. Aufgrund ihrer besonderen Nähe zu Gott, die Selige schon zu Lebzeiten bewiesen haben, werden sie als Fürsprecher bei Gott angerufen. Die Seligsprechung eines Menschen gründet somit in einer hohen Wertschätzung durch das Kirchenvolk. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen; der Unterschied zur Seligsprechung: Ein Heiliger oder eine Heilige dürfen weltweit offiziell verehrt werden.
Der Seligsprechung geht ein kirchliches Untersuchungsverfahren voraus, das vom Bischof einer Diözese oder einem Orden mit Genehmigung des Heiligen Stuhls eingeleitet wird. Dieses Verfahren vollzieht sich auf zwei grundlegenden Stufen: dem Informativprozess auf der Ebene des Bistums, das das Seligsprechungsverfahren eröffnet hat, und dem „Römischen Verfahren“, welches die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan durchführt. Der Heilige Vater erklärt schließlich offiziell, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet und als solcher öffentlich verehrt werden darf.