Seligsprechung von Franz Stock rückt näher

Eine Selig­spre­chung durch die katho­li­sche Kir­che setzt vor­aus, dass eine ver­stor­be­ne Per­son mit einem hohen Maß an Tugend vor­bild­lich aus dem Glau­ben gelebt hat und Jesus Chris­tus in beson­de­rer Wei­se nach­ge­folgt ist. Eine Selig­spre­chung hat zur Fol­ge, dass die oder der Seli­ge auf loka­ler Ebe­ne von der Orts­kir­che öffent­lich ver­ehrt wer­den darf. Auf­grund ihrer beson­de­ren Nähe zu Gott, die Seli­ge schon zu Leb­zei­ten bewie­sen haben, wer­den sie als Für­spre­cher bei Gott ange­ru­fen. Die Selig­spre­chung eines Men­schen grün­det somit in einer hohen Wert­schät­zung durch das Kir­chen­volk. Der Selig­spre­chung kann eine Hei­lig­spre­chung fol­gen; der Unter­schied zur Selig­spre­chung: Ein Hei­li­ger oder eine Hei­li­ge dür­fen welt­weit offi­zi­ell ver­ehrt werden.

Der Selig­spre­chung geht ein kirch­li­ches Unter­su­chungs­ver­fah­ren vor­aus, das vom Bischof einer Diö­ze­se oder einem Orden mit Geneh­mi­gung des Hei­li­gen Stuhls ein­ge­lei­tet wird. Die­ses Ver­fah­ren voll­zieht sich auf zwei grund­le­gen­den Stu­fen: dem Infor­ma­tiv­pro­zess auf der Ebe­ne des Bis­tums, das das Selig­spre­chungs­ver­fah­ren eröff­net hat, und dem „Römi­schen Ver­fah­ren“, wel­ches die Kon­gre­ga­ti­on für Selig- und Hei­lig­spre­chungs­pro­zes­se im Vati­kan durch­führt. Der Hei­li­ge Vater erklärt schließ­lich offi­zi­ell, dass ein Ver­stor­be­ner als Seli­ger bezeich­net und als sol­cher öffent­lich ver­ehrt wer­den darf.

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