Arnsberg. Etwa 40 ehrenamtliche Richterinnen und Richter konnte der Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, Dr. Ulrich Morgenstern, zu jetzt zu einer Informationsveranstaltung begrüßen. Anlass war die am 1. April 2015 beginnende neue fünfjährige Wahlperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Anreise aus dem weitläufigen Gerichtsbezirk
Mit dieser Veranstaltung hat das Gericht fast schon eine neue Tradition begründet: Wie schon zu Beginn der letzten Wahlperiode erhielten die „Ehrenamtlichen“ die Gelegenheit, über das bereits zugesandte Informationsmaterial hinaus im persönlichen Gespräch ihr Wissen über das Verwaltungsgericht zu vertiefen und erste persönliche Eindrücke von ihrer neuen Wirkungsstätte zu gewinnen. Ein Teil der Erschienenen, die aus dem gesamten weiträumigen, von Siegen bis Hamm und von Witten bis Marsberg reichenden Gerichtsbezirk angereist waren, hatte erhebliche Reisewege auf sich zu nehmen. Vizepräsident Michael Klein und weitere Mitarbeiter aus der Gerichtsverwaltung erläuterten in ihren Vorträgen und in den sich anschließenden Gesprächen die Aufgaben und Pflichten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, den Ablauf der mündlichen Verhandlung, die Wahl und die Amtsentbindung, das Vorgehen bei der Ladung zu den Verhandlungen und bei Verhinderungen sowie Entschädigungsfragen. Eine Führung durch das aus dem 18. Jahrhundert stammende spätbarocke Gerichtsgebäude mit seiner modernen Bürotechnik rundete die Veranstaltung ab.
Gleiche Rechte und Pflichten wie Berufsrichter
In der neuen Wahlperiode verfügt das Gericht über 137 ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Von ihnen werden 55 erstmals in ihrem neuen Ehrenamt tätig sein. Sie wirken in den mündlichen Verhandlungen mit denselben Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter mit. Das Verwaltungsgericht tagt mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern, sofern die Entscheidung nicht einer Einzelrichterin oder einem Einzelrichter übertragen worden ist. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte werden von einem Richterwahlausschuss gewählt, dessen Zusammensetzung maßgeblich vom Landtag bestimmt wird. Gewählt wird aus Vorschlagslisten, die die Kreistage und die Vertretungen der kreisfreien Städte aufstellen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht berufen werden.
Eine Antwort
Bin sehr stark betroffen von der Verwaltungsgericht Arnsberg, wegen Falsche Entscheidung, und nach meine Meinung wegen des Verwaltungsgericht Arnsberg, der haben absolüt keine Verstand, dienen Falsche Stellungnahme von den Behörden wo ab 1993 Zusammenarbeiten, ich kann keine Verwaltungsgericht Arnsberg erreichen um an der Richter alles richtig zu erklären, der sind Richter, wo wollen immer für günstige seiner Person aus dem Kreis arbeiten. Zusammenarbeit in der Bürokratische Kreisen ist das Große Bürokratie. Aus ganze Deutschland Bürokratie wir haben in Kreis Siegen, wo mit der Verwaltungsgericht Arnsberg verstecken schwer Krankheiten an eine Kranke in Schwere Falle, dies Fall muss überprüf werden wer leiten solche Verwaltungsgericht in Arnsberg? Arnsberg weis schon wo an der Kranke betroffene dürfen kein richtige Ärztliche Bescheiniguzng vorliegen. Haben wir am Bund Bürokratieabbau? Warum Ihr Richter verstecken auch 3 Herzinfark, Knochenbruche, wo Arzt beruflich war kein Orthoped und an allen so verfallen als Erheblihe Gehbehinderte, ich kann nicht aufstehen und gehen wegen Kunstfehler, der Richter aus 10 Kammer, 09 Kammer, 06 Kammer wollen nicht verstehen. Ich Bitte Sie um Verstand.