Arnsberg. Am Sonntag, 13. September, finden in ganz Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In Arnsberg werden der Stadtrat, die Landrätin/der Landrat und der Kreistag gewählt. Eine mögliche Stichwahl für die Wahl des Landrates ist für Sonntag, 27. September 2020, angesetzt. Darüber informiert die Stadt Arnsberg in einer Pressemitteilung.
Mögliche Stichwahl für Landratswahl am 27. September
Gleichzeitig findet die Wahl des Integrationsrates statt. Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, welche eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung erhalten haben. Der Integrationsrat vertritt zum Beispiel die Migrantinnen und Migranten in Arnsberg gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Gleichzeitig fördert er ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Kulturen innerhalb einer Gesellschaft.
Integrationsrat wird gewählt
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt ein aktualisiertes Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020, in der die besonderen Umstände der Corona-Krise berücksichtigt wurden. Dies ermöglicht die folgenden Maßnahmen zum Schutz von Wähler/innen und Wahlhelfer/innen:
Stimmbezirke vergrößert / auf Zuteilung der Wahllokale achten
Die Stimmbezirke in Arnsberg wurden vergrößert, so dass statt der üblichen 63 nur 41 Wahllokale eingerichtet werden. Das reduziert die Anzahl der Einberufungen zur Wahlhelferin/zum Wahlhelfer, denn viele Bürgerinnen und Bürger gehören der Risikogruppe an und können somit nicht in das Ehrenamt der Wahlhelfer/innen einberufen werden.
Auf Wahllokale in Senioreneinrichtungen und Kindertageseinrichtungen wird verzichtet,
In den Wahllokalen werden alle Vorkehrungen getroffen, die der am Wahltag geltenden
Corona-Schutzverordnung entsprechen
- Beim Betreten des Wahllokals und bei der Wahlhandlung ist der vorgegebene Mindestabstand einzuhalten
- Innerhalb der Wahllokale ist ein Mundschutz zu tragen
- Soweit wie möglich sollten Begegnungen und größere Gruppenansammlungen vermieden werden
- Der Wähler kann auch seinen eigenen, mitgebrachten Kugelschreiber nutzen
- Es erfolgt eine regelmäßige Desinfektion des genutzten Mobiliars und der genutzten Gegenstände
- Die Wahlhelfer sind angewiesen zu jeder Zeit auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten
Die am Wahltag geltenden Regeln der Corona-Schutz-VO werden eingehalten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, die Wahlbenachrichtigung auf Veränderungen beim Wahllokal zu überprüfen, damit sie am Wahlsonntag das richtige Wahllokal aufsuchen. Die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl werden in den nächsten Tagen an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt.
Beantragung der Briefwahlunterlagen und Briefwahl vor Ort ab heute möglich
Wer sein Wahllokal am Wahlsonntag nicht persönlich aufsuchen kann oder möchte, hat auch in diesem Jahr alternativ die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können seit Montag, 10. August, beim Wahlbüro der Stadt Arnsberg schriftlich beantragt werden.
Eine persönliche Vorsprache und Abholung ist erst ab Montag, 17. August, möglich. Diese ist, anders als in den letzten Jahren, nicht mehr in den Stadtbüros vor Ort und im zentralen Wahlbüro möglich, sondern in den folgenden Direktwahlbüros, die ab Montag, 17. August, eigens eingerichtet werden. Für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist keine Terminvereinbarung nötig. Die Direktwahlbüros werden eingerichtet im Rathaus, Rathausplatz 1, Eingang Autobahnseite sowie im Altes Rathaus, Alter Markt 19, Haupteingang.
Weitere Einzelheiten sowie Öffnungszeiten folgen zu gegebener Zeit.
(Text: Stadt Arnsberg)