Jugendlicher ohne Fahrerlaubnis und betrunken auf entwendetem Motorrad

Hüs­ten. Am Frei­tag um 21.35 Uhr fiel Anwoh­nern des Müsche­der Wegs in Hüs­ten ein Cross-Motor­rad ohne amt­li­ches Kenn­zei­chen auf, auf dem zwei Per­so­nen saßen, die bei­de laut gröl­ten. Der Fahr­zeug­füh­rer wur­de durch Anwoh­ner ange­hal­ten. Da er auf die­se einen ange­trun­ke­nen Ein­druck mach­te, wur­de die Poli­zei hin­zu­ge­zo­gen. Die Poli­zei­be­am­te stell­ten fest, dass der 16-jäh­ri­ge Fahr­zeug­füh­rer unter Alko­hol­ein­fluss stand und dass er nicht im Besitz der not­wen­di­gen Fahr­erlaub­nis für das Motor­rad war. Der Jugend­li­che konn­te kei­nen Eigen­tums­nach­weis für das Zwei­rad erbrin­gen, so dass der Ver­dacht besteht, dass er es vor Antritt der Fahrt ent­wen­det hat. Da an dem Cross Motor­rad kein Kenn­zei­chen ange­bracht war, besteht eben­falls der Ver­dacht des Fah­rens ohne Zulas­sung und Ver­si­che­rungs­schutz. Bei dem Jugend­li­chen Fahr­zeug­füh­rer wur­de eine Blut­pro­be ent­nom­men. Das Cross-Motor­rad wur­de sichergestellt.

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