Kickoff-Veranstaltung für Unternehmen zur „Nacht der Ausbildung 2025“

Hoch­sauer­land­kreis. Nach dem erfolg­rei­chen Start im ver­gan­ge­nen Jahr wird am Don­ners­tag, 12. Juni 2025, die zwei­te „Nacht der Aus­bil­dung“ im Hoch­sauer­land­kreis statt­fin­den. Unter­neh­men, die an einer Teil­nah­me inter­es­siert sind, sind herz­lich ein­ge­la­den, sich über die Kick­off-Ver­an­stal­tung der Kom­mu­na­len Koor­di­nie­rungs­stel­le des Hoch­sauer­land­krei­ses am Mon­tag, 7. April, um 14 Uhr (Dau­er: maxi­mal 60 Minu­ten) online zu informieren.

Die Ver­an­stal­tung bie­tet einen Über­blick zum Kon­zept der „Nacht der Aus­bil­dung“ sowie einen Aus­blick auf Neue­run­gen im Ver­gleich zum Vor­jahr. Zudem wird die neue Web­site vor­ge­stellt, auf der sich inter­es­sier­te Unter­neh­men als Aus­stel­ler prä­sen­tie­ren kön­nen. Die Anmel­dung zur Kick­off-Ver­an­stal­tung erfolgt über die Inter­net­sei­te www.nacht-der-ausbildung-hsk.de.

Unternehmen öffnen ihre Türen

Die „Nacht der Aus­bil­dung“ fin­det in die­sem Jahr am 12. Juni 2025 von 17 bis 20 Uhr statt. An die­sem Abend öff­nen zahl­rei­che Unter­neh­men aus dem Hoch­sauer­land­kreis ihre Türen und geben einen authen­ti­schen Ein­blick in ihre Arbeits­welt. Aus­bil­dungs­in­ter­es­sier­te haben die Mög­lich­keit, sich direkt vor Ort über Prak­ti­ka und Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te zu infor­mie­ren – ganz ohne fest­ge­leg­tes Pro­gramm und in ent­spann­ter Atmo­sphä­re. Auch ande­re Arbeits­su­chen­de kön­nen die Gele­gen­heit nut­zen, um wert­vol­le Kon­tak­te zu knüpfen.

Weitere Informationen

Die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung ist für Unter­neh­men sowie Inter­es­sier­te kos­ten­los. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur „Nacht der Aus­bil­dung“ und zur Anmel­dung fin­den Inter­es­sier­te unter www.nacht-der-ausbildung-hsk.de.
Für Rück­fra­gen steht die Kom­mu­na­le Koor­di­nie­rungs­stel­le des Hoch­sauer­land­krei­ses unter kaoa@hochsauerlandkreis.de oder tele­fo­nisch unter 02931/94–4127 zur Ver­fü­gung. Sowie die Wirt­schafts­för­de­run­gen der jewei­li­gen Städ­te und Gemeinden.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: HSK)

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