In der letzten Sitzung des Sunderner Rates hat das Planungsamt zunächst die Möglichkeit der Ausweisung von Windkraftvorrangzonen auf städtischem Gebiet verneint. Erst auf wiederholte Nachfrage kam heraus, dass städtische Flächen lediglich nicht bevorzugt werden dürfen. Die Einbeziehung in die aktuelle Planung ist also verpflichtend.
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Die Stadt Sundern möchte ein gesetzes- und erlasskonformes Planverfahren. Die Windenergieerlasse des grünen Umweltministers Remmel aus 2011 und 2015 stehen der Einbeziehung städtischer Flächen völlig offen gegenüber. Bei der Ausweisung von städtischen Flächen wird die am weitreichendste kommunale Wertschöpfung attestiert. Durch jährliche Pachteinnahmen der Stadt würden alle Bürgerinnen und Bürger profitieren. Es besteht keine rechtliche Hürde für die Einbeziehung städtischer Flächen bei der Planung.
Reinhard Lohmann für die IG (Gegen)Wind Hellefelder Höhe
2 Antworten
Wo Herr Lohmann Recht hat, hat er Recht.
Übrigens ein sehr schönes Foto von ihm. Es zeigt, wie wenig Fläche im Wald beim Aufbau eine WEA benötigt wird.
Anschließend wird dort wieder aufgeforstet und die für Wartung benötigte Fläche ist nochmals wesentlich kleiner. Also nix mit riesigen Kahlschlägen und autobahnartigen Trassen im Wald. Es ist immer noch viel zu viel Polemik und Desinformation in der Diskussion. Nur mit mehr Sachlichkeit kommt man in der Diskussion endlich einmal voran.
Auch von mir absolute Zustimmung!