Motorradkontrollen sollen fortgesetzt und ausgebaut werden

Am 22. Juli 2014 fand in Mesche­de ein Tref­fen der Ord­nungs­part­ner statt. Dort wur­de unter Teil­nah­me eines Ver­tre­ters der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Motor­rad­lärm und Rase­rei Sun­dern gemein­sam bespro­chen, wel­che der bis­he­ri­gen Maß­nah­men erfolg­reich waren, wel­ches Opti­mie­rungs­po­ten­ti­al vor­han­den ist und wel­che Mög­lich­kei­ten sich den Betei­lig­ten für das gemein­sa­me Ziel zukünf­tig noch bie­ten. Auch wur­de fest­ge­stellt, dass die Ver­zah­nung zwi­schen den Kom­mu­nen, der Kreis­ver­wal­tung und der Poli­zei noch wei­ter inten­si­viert wer­den kann.

Die Kom­mu­nen haben an den Schwer­punkt­stre­cken, wie zum Bei­spiel der Hel­le­fel­der Höhe, Geschwin­dig­keits­mess­ge­rä­te auf­ge­stellt. Die­se regis­trie­ren die Fahr­zeug­art und die Geschwin­dig­keit. Teil­wei­se wur­den die gefah­re­nen Geschwin­dig­kei­ten den jewei­li­gen Fah­rern ange­zeigt. Zusam­men mit Ban­nern, die an den Stre­cken auf­ge­hängt wur­den, soll so eine Redu­zie­rung des Geschwin­dig­keits­ni­veaus und eine damit ein­her­ge­hen­de Sen­kung der Geräusch­emis­sio­nen erzielt wer­den. Ers­te Ergeb­nis­se zei­gen, dass die­se Maß­nah­men durch­aus einen posi­ti­ven Effekt in der gewünsch­ten Rich­tung erzie­len kön­nen. Für die Zukunft ist dar­über hin­aus geplant, die Motor­rad­fah­rer indi­rekt über die Tou­ris­mus­bran­che anzu­spre­chen und die Pro­ble­ma­tik auf die­sem Wege zu verdeutlichen.

Schon 26 Fahrverbote

Seit dem Start der Ord­nungs­part­ner­schaft wur­den an 32 Tagen an den Wochen­en­den und an Wochen­fei­er­ta­gen kom­bi­nier­te Geschwin­dig­keits- und Laut­stär­ke­kon­trol­len durch­ge­führt, vier geplan­te Kon­trol­len muss­ten auf Grund schlech­ter Wit­te­rung abge­sagt wer­den. Bei den Kon­trol­len wur­den über 600 Motor­rä­der ange­hal­ten und über­prüft. Das Ergeb­nis: Bei über 37 Pro­zent die­ser Kon­trol­len muss­te die Poli­zei Maß­nah­men gegen die Fah­re­rin­nen und Fah­rer tref­fen. Es wur­den allei­ne 126 Krad­fah­rer fest­ge­stellt, die zu schnell unter­wegs waren. Davon müs­sen 26 mit einem mehr­wö­chi­gem Fahr­ver­bot rech­nen, da sie die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit um mehr als 40 km/h über­schrit­ten hat­ten. Bei 35 durch­ge­führ­ten Schall­pe­gel­mes­sun­gen kam es zu 27 Bean­stan­dun­gen, die ent­spre­chend geahn­det wur­den. Außer­dem zeig­ten sich noch in 33 Fäl­len ande­re Män­gel an den Motorrädern.

Auch Unfallstatistik zeigt Notwendigkeit der Kontrollen

Für die betei­lig­ten Ord­nungs­part­ner steht fest: Die Aktio­nen wer­den wei­ter fort­ge­setzt, in erfolg­ver­spre­chen­de Rich­tung aus­ge­wei­tet und ste­tig neu an dem ange­streb­ten Ziel aus­ge­rich­tet. Dabei geht es nicht nur um tech­nisch beding­te Lärm­be­läs­ti­gun­gen, son­dern auch um den Krach, der durch hohe Geschwin­dig­keit und hohe Dreh­zah­len ent­steht. Und auch zukünf­tig wird die Über­wa­chung des Geschwin­dig­keits­ni­veaus zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit ein Bau­stein der Maß­nah­men blei­ben. Die­se Not­wen­dig­keit zeigt sich auch schon allei­ne in der Ver­kehrs­un­fall­sta­tis­tik, in der Motor­rad­fah­rer, die im Hoch­sauer­land­kreis unter­wegs sind, regel­mä­ßig einen gro­ßen Anteil an Getö­te­ten und Ver­letz­ten einnehmen.

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