Am Abend des 23. April 2016 kam es dann zu einem Kellerbrand im selben Haus, wobei ein anderer Wohnungsmieter durch Rauchgase verletzt wurde und von der Feuerwehr über eine Drehleiter aus dem Obergeschoss des Hauses gerettet werden musste. An diesem Tag brannte es in den zugewiesenen Kellerräumen des bereist brandgeschädigten Mieters. Seit dem ersten Brandfall im Januar lebte dieser nicht mehr in seiner beschädigten Wohnung. Im seinem alten Keller bewahrte er lediglich noch alte Möbel auf. Die polizeilichen Ermittlungen führten jetzt zur Festnahme des 27-jährigen Mieters.
Mieter gibt zweifaches vorsätzliches Brandlegen zu
Nach ersten Erkenntnissen verfügte dieser noch immer über einen Haustürschlüssel des geschädigten Brandhauses. Am 23. April 2016 begab er sich hiermit in das Haus und brach hier in seine alte Wohnung ein. Aus der Wohnung brachte er Decken in den Keller, um die aufbewahrten Möbel anzuzünden. Bei der Vernehmung räumte der tatverdächtige Mann die Brandstiftung ein. Weiterhin räumte er auch ein, den ersten Brand vorsätzlich gelegt zu haben. Die genauen Tathintergründe müssen noch ermittelt werden.











