Arnsberg. „Mühelos shoppen statt endlos ärgern“ – unter diesem Motto informiert die Verbraucherzentrale Arnsberg anlässlich des Weltverbrauchertags über die Rechte der Verbraucher beim Online-Kauf.
„Nicht über den virtuellen Ladentisch ziehen lassen“
„Klick-Konsumenten wissen die Vorteile des Online-Einkaufs zu schätzen: Shoppingzeiten rund um die Uhr, eine Vielzahl von Anbietern und Waren auf einen Tastendruck sowie ein unmittelbarer Preisvergleich. Doch Kunden, die sich bei ihrer Einkaufstour im Internet allein vom günstigsten Preis leiten lassen, riskieren hierbei leichtfertig über den virtuellen Ladentisch gezogen zu werden,“ sagt Marlies Albus, Leiterin der Arnsberger Beratungsstelle. „Denn gewitzte Händler locken Online-Käufern das Geld nicht nur über den Produkt-Preis, sondern auch mit der Berechnung von Nebenkosten oder durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten aus der Tasche.“
„Kunden müssen solches Fehlverhalten von Online-Händlern jedoch nicht hinnehmen und teuer bezahlen, sondern können sich vom Vertrag lösen und bereits gezahltes Geld zurückverlangen“, stellen Marlies Albus und ihre Kollegin Petra Golly von der Verbraucherzentrale Arnsberg klar. „Denn auch die Einkaufstour in der virtuellen Welt verläuft auf geordneten Wegen.“
Vorträge, Tipps und Gewinnspiel
Zum diesjährigen Weltverbrauchertag am 15. März erklärt das Team der Verbraucherzentrale in der Burgstr. 5 in Neheim interessierten Web-Kunden mit Hilfe von Vorträgen, Tipps und einem Gewinnspiel, wie sie häufige Klickfallen bei der Online-Bestellung erkennen können und ein Hineintappen vermeiden:
- Wichtige Bestellposten auf einem Blick: Damit Kunden sicher sein können, dass sie das richtige Produkt bestellen und hierbei nichts wesentliches übersehen, muss ein Online-Händler unmittelbar vor dem Abschluss eines Bestellvorgangs die wichtigsten Posten klar und deutlich auf einem Blick angeben. Dazu gehören die Merkmale der Ware oder Leistung, den fälligen Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer, Zusatz- und Versandkosten sowie Laufzeit und Kündigungsbedingungen. Kunden sollten vor dem Drücken der Kaufbestätigung alle Posten noch einmal sorgfältig prüfen.
- Kein Extra-Geschäft mit ungewollten Leistungen: Oft jubeln Händler den Online-Kunden unbemerkt kostenpflichtige Extras unter. So handeln sich Kunden etwa mit der Bestellung eines Internetanschlusses gleich auch noch ein Sicherheitspaket mit ein. Oder der Preis fürs Smartphone schnellt ungefragt durch den Abschluss einer Zusatz-Versicherung in die Höhe. Solche Nebenleistungen müssen jedoch nur bezahlt werden, wenn Kunden sie ausdrücklich bestellt haben. Es reicht nicht, wenn Preis und Leistung lediglich irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden oder im Bestellvorgang bereits vorgegeben auftauchen.
- Eindeutiger Bestellvorgang: Kunden müssen bei einer Ware oder einer Serviceleistung klar und deutlich erkennen können, ob das Ordern mit einer Zahlung verbunden ist. Beim Bestell-Button muss zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“ statt „anmelden“ stehen. Ist der Button falsch beschriftet, brauchen Online-Kunden nicht zahlen.