Sanierung Freibad Neheim: Ortstermin zeigte anstehende Maßnahmen auf

Über die not­wen­di­gen Sanie­rungs-Maß­nah­men wur­den Anfang die­ser Woche die Vor­sit­zen­den und stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den der zustän­di­gen poli­ti­schen Fach­aus­schüs­se sowie der Ver­ei­ne und des För­der­ver­eins im Rah­men eines Orts­ter­mins infor­miert. Der tech­ni­sche Bau­pro­jekt­lei­ter und NASS-Geschäfts­füh­rer Bernd Löhr erläu­ter­te gemein­sam mit Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner und Vertreter:innen des städ­ti­schen Sport­bü­ros sowie des Dezer-nats Stadt­ent­wick­lung I Bau­en I Umwelt I Mobi­li­tät den aktu­el­len Sach­stand und die geplan­ten Bau- und Sanie­rungs­maß­nah­men. (Foto: Stadt Arnsberg)

Arns­berg. Ein Brand im Tech­nik­ge­bäu­de hat­te Ende Novem­ber 2023 dafür gesorgt, dass das Frei­bad Neheim in der ver­gan­ge­nen Sai­son nicht öff­nen konn­te. Die schwe­ren Brand­schä­den müs­sen auf­wän­dig saniert wer­den. Über die not­wen­di­gen Sanie­rungs-Maß­nah­men wur­den Anfang letz­ter Woche die Vor­sit­zen­den und stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den der zustän­di­gen poli­ti­schen Fach­aus­schüs­se sowie der Ver­ei­ne und des För­der­ver­eins im Rah­men eines Orts­ter­mins informiert.

Der tech­ni­sche Bau­pro­jekt­lei­ter und NASS-Geschäfts­füh­rer Bernd Löhr erläu­ter­te gemein­sam mit Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner und Vertreter:innen des städ­ti­schen Sport­bü­ros sowie des Dezer­nats Stadt­ent­wick­lung I Bau­en I Umwelt I Mobi­li­tät den aktu­el­len Sach­stand und die geplan­ten Bau- und Sanierungsmaßnahmen.

Fertigstellungstermin noch ungewiss – Fertigstellung zum Pfingstschwimmfest angestrebt

„Die Arbei­ten der kom­men­den Mona­te im Frei­bad Neheim sind ein gro­ßer Kraft­akt. Wie in jedem Bau­pro­jekt kann es Unwäg­bar­kei­ten geben. Gera­de hier wird es beson­ders schwie­rig, da uns kei­ne Plan­un­ter­la­gen über den Bestand vor­lie­gen. Mit unse­ren erfah­re­nen Pro­jekt­part­nern wer­den wir alles, was in unse­rer Macht steht, zeit­lich ermög­li­chen. Ein Fer­tig­stel­lungs­ter­min lässt sich zum jet­zi­gen Zeit­punkt seri­ös jedoch noch nicht nen­nen, da wir von lan­gen Lie­fer­zei­ten der Spe­zi­al­tech­nik abhän­gig sind“, erläu­tert Bernd Löhr.

Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner ergänzt: „Uns liegt sehr viel dar­an, das Frei­bad in sei­nem 100. Jubi­lä­ums­jahr schnellst­mög­lich wie­der eröff­nen zu kön­nen für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in Arns­berg. Wir gehen davon aus, dass wir in der zwei­ten Febru­ar­hälf­te 2025 eine kon­kre­te Aus­sa­ge tref­fen kön­nen, ob wir recht­zei­tig zum Pfingst­schwimm­fest fer­tig wer­den. Dazu ste­hen wir mit den Orga­ni­sa­to­ren und dem För­der­ver­ein im direk­ten Austausch.“

Umfangreiche Sanierungen notwendig

Dem Nehei­mer Frei­bad ste­hen umfang­rei­che Sanie­run­gen bevor. Vor allem das Tech­nik­ge­bäu­de ist immens von Brand­schä­den betrof­fen. Die Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge, die elek­tri­sche Haupt­ver­tei­lung sowie auch die Hei­zungsan­lan­ge wur­den stark beschä­digt. Eine ein­fa­che Repa­ra­tur der Anla­gen und Sanie­rung des Gebäu­des ist lei­der nicht mög­lich: Fest­ge­stellt wur­de, dass die alte Was­ser­auf­be­rei­tungs­tech­nik nicht mehr nach den erfor­der­li­chen Regeln der Tech­nik instand­ge­setzt wer­den kann. Eine wei­ter­ge­hen­de Prü­fung des Gesund­heits­am­tes des Hoch­sauer­land­krei­ses hat außer­dem erge­ben, dass der Bestands­schutz auf­grund der ver­al­te­ten Tech­nik erlo­schen ist. Das vor­han­de­ne Gebäu­de ist von den Abmes­sun­gen nicht mehr für die Unter­brin­gung der moder­nen Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge geeig­net und zu klein.

Zudem feh­len im alten Tech­nik­ge­bäu­de not­wen­di­ge Lager­mög­lich­kei­ten für Che­mi­ka­li­en. Auch wur­den hygie­ni­sche Män­gel bei den Kin­der­be­cken und Duschen fest­ge­stellt, die im Zuge der Sanie­rung beho­ben wer­den müs­sen. Des Wei­te­ren wur­den Schä­den im Ent­wäs­se­rungs­sys­tem fest­ge­stellt, ins­be­son­de­re an den ver­al­te­ten Kanalrohren.

Dem­entspre­chend wer­den fol­gen­de Maß­nah­men umgesetzt:

  • Das alte Tech­nik­ge­bäu­de und ein Kin­der­be­cken wer­den abgerissen.
  • Für das Tech­nik­ge­bäu­de muss in die­sem Zuge ein Schad­stoff­ka­tas­ter erstellt wer­den und müs­sen Schad­stoff­mes­sun­gen durch­ge­führt werden.
  • Eine neue Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge nach DIN 19643 wird errichtet.
  • Ein neu­es Tech­nik­ge­bäu­de wird errich­tet, eben­so ein Che­mi­ka­li­en­la­ger­raum und ein Haus­an­schluss­raum gemäß gel­ten­den Vorschriften.
  • Eine neue Hei­zungs­an­la­ge wird installiert.
  • Ein Kin­der­be­cken wird saniert gemäß DIN 19643.
  • Die Becken­du­schen wer­den bau­lich an gel­ten­de Hygie­ne­an­for­de­run­gen angepasst.
  • Der Becken­bo­den wird pro­vi­so­risch ausgebessert.
  • Die Durch­schreit­be­cken wer­den instandgesetzt.
  • Erneu­ert wer­den auch ca. 80 Meter Entwässerungsleitungen
  • Dusch- und Bade­was­ser­lei­tun­gen wer­den über­prüft und bei Bedarf instandgesetzt
  • Erneu­ert wird die Blitz­schutz­an­la­ge am Umkleidegebäude.
  • Brand­schutz­maß­nah­men am Kas­sen- und Kioskge­bäu­de wer­den durchgeführt.

Im ers­ten Schritt erfol­gen nun die Bau­stel­len­ein­rich­tung und der Rück­bau der Ver- und Ent­sor­gungs­an­schlüs­se (Strom‑, Gas und Was­ser). Sobald dies erfolgt ist, wird zeit­nah der Abbruch des alten Tech­nik­ge­bäu­des begin­nen. Bevor die Bau­tä­tig­kei­ten star­ten, muss aus­ge­schlos­sen sein, dass auf dem Gelän­de Kampf­mit­tel-Ver­dachts­punkt bestehen. Dazu läuft eine Anfra­ge, deren Rück­mel­dung noch aussteht.

Fehlende Planungs- und Bauunterlagen erschweren Prozess

Bis zu die­sem Punkt waren eine Men­ge offe­ner Punk­te zu klä­ren: Nach dem Brand wur­de zunächst der Umfang des Scha­dens geklärt. Danach waren meh­re­re Abstim­mungs- und Orts­ter­mi­ne mit der Ver­si­che­rung und mit Gut­ach­tern not­wen­dig, eben­so mit dem Gesund­heits­amt. In die­sem  wur­den immer wei­te­re Erkennt­nis­se gewon­nen und gleich­zei­tig geprüft, ob eine Sanie­rung aus­reicht oder der jetzt anste­hen­de Neu­bau unum­gäng­lich ist. Ein gro­ßes Hin­der­nis war und ist der Umstand, dass es kaum Pla­nungs- und Bau­un­ter­la­gen zum bald 100 Jah­re alten Frei­bad-Are­al gibt. Auch in die Zusam­men­stel­lung not­wen­di­ger Infor­ma­tio­nen zum Frei­bad­bau muss­te also ent­spre­chend Zeit inves­tiert werden.

Neues Freizeitbad Arnsberg GmbH übernimmt Verantwortung für Brandschadensanierung

Im Mai wur­de dann die Ent­schei­dung getrof­fen, dass zur Beschleu­ni­gung des Sanie­rungs­pro­zes­ses die Ver­ant­wor­tung für die kom­plet­te Brand­scha­den­sa­nie­rung an die Neu­es Frei­zeit­bad Arns­berg GmbH (NASS) über­tra­gen wird. Denn die Gesell­schaft ver­fügt über die not­wen­di­ge tech­ni­sche Exper­ti­se und prak­ti­sche Erfah­rung in die­sem Bereich. Dafür muss­ten bis zum end­gül­ti­gen Bau­start zunächst die Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen wer­den durch einen Geschäfts­be­sor­gungs­ver­trag, die poli­ti­schen Beschlüs­se und die Aus­schrei­bung der durch­zu­füh­ren­den Leistungen.

Die Neu­es Frei­zeit­bad Arns­berg GmbH wird die tech­ni­sche Sanie­rung der Was­ser­auf­be­rei­tungs­an­la­ge über­neh­men und die­sen Teil auch zukünf­tig betrei­ben. Die Stadt Arns­berg trägt wei­ter­hin die Ver­ant­wor­tung für die all­ge­mei­ne Bau­un­ter­hal­tung. Über wei­te­re Ent­wick­lun­gen zu einem Eröff­nungs­ter­min wird die Stadt Arns­berg informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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