Stallpflicht für Geflügel auch in Eslohe aufgehoben

Hochsauerlandkreis./Eslohe. Für das Gebiet der Gemein­de Eslo­he hebt das Kreis­ve­te­ri­när­amt die Stall­pflicht für Geflü­gel auf. Ab Diens­tag, 21. März 2017 darf Geflü­gel auch im Bereich Eslo­he wie­der drau­ßen gehal­ten wer­den. Damit kann im gesam­ten Hoch­sauer­land­kreis das Geflü­gel wie­der außer­halb von Stäl­len gehal­ten wer­den. Zuvor hat­te das Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­ri­um NRW auf Grund einer Neu­ein­schät­zung der Geflü­gel­pest­si­tua­ti­on die Krei­se auf­ge­for­dert, in eige­ner Zustän­dig­keit über die Auf­he­bung der Stall­pflicht zu entscheiden.
„Auch wenn sich die Lage im Zusam­men­hang mit der Geflü­gel­pest in der Regi­on ent­spannt hat, sind alle Geflü­gel­hal­ter auf­ge­for­dert, die Hygie­ne­maß­nah­men zum Schutz des Geflü­gels kon­se­quent zu beach­ten“, so Kreis­spre­cher Jür­gen Uhl. „Dazu gehört, dass bei der Frei­land­hal­tung von Geflü­gel sicher­ge­stellt ist, dass Geflü­gel nur an Stel­len gefüt­tert wird, die nicht für Wild­vö­gel zugäng­lich sind. Das Geflü­gel darf nicht mit Ober­flä­chen­was­ser getränkt wer­den, zu dem Wild­vö­gel Zugang haben. Außer­dem müs­sen Fut­ter und Ein­streu so gela­gert wer­den, dass es für Wild­vö­gel nicht zugäng­lich ist. Die Ein- und Aus­gän­ge zu den Stäl­len oder sons­ti­gen Stand­or­ten sind gegen unbe­fug­ten Zutritt oder unbe­fug­tes Befah­ren zu sichern. Vor dem Betre­ten der Hal­tungs­ein­rich­tun­gen ist das Schuh­werk zu des­in­fi­zie­ren. Dies gilt sowohl für kom­mer­zi­el­le, als auch für Hob­by-Hal­tun­gen. Außer­halb Nord­rhein-West­fa­lens gibt es nach wie vor Mel­dun­gen über neue Fäl­le von Geflü­gel­pest bei Wild­vö­geln und auch Haus­ge­flü­gel. Die­se Fäl­le machen deut­lich, dass das Geflü­gel­pest-Virus nicht ver­schwun­den ist.“

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