Zusätzliche neutrale Gutachteraussagen werden insbesondere zu Lärmspitzen und zum Abbau auf den obersten Sohlen am Röhrhang gefordert. Gutachterliche Empfehlungen zur Minimierung von Lärmimmissionen, insbesondere der nächtlichen Geräuschspitzen, sind nach Auffassung der Stadt Arnsberg umzusetzen, wobei die besten jeweils verfügbaren Techniken Verwendung finden müssten. Gefordert werden auch eine Ankündigung von Sprengungen im Vorfeld, belastbare Staubmessungen, eine aktualisierte Artenschutzprüfung für Brutvögel, eine Sperrung von Wanderwegen bei Sprengungen, ein beginn der Rekultivierung der bisherigen Abbauphasen und regelmäßige Konsultationen zwischen Unternehmen und Anwohnern.
Politiker wollen unangemeldete Kontrollen
Punkt 8 der Forderungen – „Die Einhaltung der in einer Genehmigung enthaltenen Auflagen und Nebenbestimmungen ist durch Kontrollen dauerhaft sicherzustellen“ – ist auf Vorschlag von Horst Kloppsteck (FDP) noch durch das Wort „unangemeldete“ ergänzt worden. „Jetzt kann sich der Kreis nicht mehr drücken,“ meinte CDU-Fraktionschef Klaus Kaiser. Bürgermeister Vogel hob vor allem die Bedeutung der Best-Practice-Klausel hervor, die die jeweils beste verfügbare Technik fordere. Er sagte aber auch, die Forderungen der Stadt Arnsberg seien letztlich auch im Interesse des Unternehmens, weil das dann selbst auch wisse, was in seinem Betrieb wirklich passiere. Die Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss fiel mit einer Gegenstimme. Gerd Stüttgen (SPD) erklärte, dass er als Müscheder wegen der Belastung der Müscheder bei einem Nein zum Gemeindlichen Einvernehmen bleibe, wie es der Bezirksausschuss mit großer Mehrheit ebenfalls empfohlen hatte.