Sundern. Die Stadt Sundern veröffentlich heute morgen noch Hinweise für die Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Sundern. Alle, die noch neue Briefwahlunterlagen beantragen wollen, haben dazu NUR NOCH HEUTE bis um 12.30 Uhr (!) im Rathaus Sundern gelegen. Das teilt die Stadt Sundern in einer Information mit.
Allgemein gilt auch für die Stichwahl am 27. September: Die Stimmabgabe für die Stichwahl kann in den Wahllokalen oder per Briefwahl erfolgen.
Briefwahl und Briefwahlunterlagen
Die bisherigen Briefwähler erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt, wenn sie die Briefwahl nicht nur für die Wahl vom 13. September, sondern auch für die Stichwahl am 27. September beantragt haben. Die neuen Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden diesen Wählern bis zum 21. September per Post zugestellt.
Wer von den bisherigen Briefwählern bis zum 21. September noch keine neuen Briefwahlunterlagen bekommen hat, kann beim (Brief)Wahlbüro im Rathaus nachfragen, dort Briefwahl persönlich, schriftlich (mit der Wahlbenachrichtigung) oder auch online über die Seite Sundern www.sundern.de beantragen oder auch persönlich im Wahlbüro direkt die Stimmen per Briefwahl abgeben. Auf demselben Wege kann auch jeder Wahlberechtigte, der bisher nicht die Briefwahl genutzt hat, die Briefwahl beantragen bzw. vornehmen.
Abgabe der Briefwahlunterlagen
Wer neue Briefwahlunterlagen erwartet, aber ab dem 19. September und bis zum 27. September keine Möglichkeit mehr hat, die Stimmen per Briefwahl (z.B. aus Urlaubsgründen) abzugeben, kann sich unter Angabe der Gründe persönlich im Wahlbüro o, Rathaus wegen der Stimmabgabe melden, allerdings nur bis HEUTE, Freitag, 18. September, 12.30 Uhr!
Wahlbenachrichtigung
Jeder Wahlberechtigte hat für die Wahl am 13. September eine Wahlbenachrichtigung erhalten, die auch für die Stichwahl am 27. September gilt. Wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr da ist oder vergessen wurde, kann die Wählerin/der Wähler trotzdem im (Brief)Wahlbüro oder im Wahllokal vor Ort wählen. Das Wahlbüro bzw. der Wahlvorstand prüft und bestätigt dann die Berechtigung nach dem Eintrag im Wählerverzeichnis.
Persönlicher Ausweis
Egal ob im (Brief)Wahlbüro oder im örtlichen Wahllokal gewählt wird, alle Wählerinnen und Wähler müssen sich persönlich ausweisen können, z.B. durch den amtlichen Personalausweis oder einen Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild.
(Quelle: Wahlamt Stadt Sundern, vom 18. September 2020)