Straßensperrungen und Parkverbote zum Schützenfest in Neheim

Arns­berg. Die Schüt­zen­bru­der­schaft St. Johan­nes Bap­tist Neheim fei­ert von Frei­tag, 16. August, bis ein­schließ­lich Mon­tag, 19. August, ihr Schüt­zen­fest. Für einen rei­bungs­lo­sen Ablauf der Fest­um­zü­ge und damit ver­bun­den für die Sicher­heit der Schüt­zen und ihrer Gäs­te infor­miert die Stadt Arns­berg über die erfor­der­li­chen Stra­ßen­sper­run­gen und Park­ver­bo­te, die die Durch­füh­rung des Schüt­zen­fes­tes sowie einen Vor­be­rei­tungs­zeit­raum betreffen.

Die ein­zel­nen erfor­der­li­chen Maß­nah­men hier im Überblick:

Sperrung des Parkplatzes „Karlsplatz“ (ehemalige Feuerwache Neheim)

Der Park­platz „Karl­stra­ße“ in der Nehei­mer Innen­stadt wird von Mitt­woch, 14. August, 7 Uhr, bis Diens­tag, 20. August, 24 Uhr kom­plett für die Nut­zung als Park­flä­che gesperrt. Im Zusam­men­hang damit wer­den auch die Park­platz­zu­fahr­ten von der Schob­bo­stra­ße sowie von der Apothekerstraße/Karlstraße für den Ver­kehr gesperrt. Von Frei­tag, 18. August, 12 Uhr, bis Diens­tag, 22. August, 8 Uhr gilt rechts­sei­tig der Karl­stra­ße zwi­schen Schob­bo­stra­ße und Apo­the­ker­stra­ße ein abso­lu­tes Halteverbot.

Sperrung der Parkplatzfläche hinter Sportanlagen „Binnerfeld“

Den Aus­stel­lern zur Kir­mes beim Schüt­zen­fest in Neheim wer­den Flä­chen zum Abstel­len von Fahr­zeu­gen sowie von Mate­ri­al des Fest­wirts frei gehal­ten. Dazu wird die Park­platz­flä­che hin­ter den Sport­an­la­gen im Bin­ner­feld ab Mon­tag, 12. August, bis Diens­tag, 20. August, für die öffent­li­che Nut­zung gesperrt. Ab Mitt­woch, 21. August, steht die Park­flä­che der All­ge­mein­heit wie­der zur Verfügung.

Sperrung der Stellplätze „Juwelier Eiloff“ am Neheimer Markt

Wäh­rend des Schüt­zen­fes­tes wer­de die Stell­flä­chen vor „Juwe­lier Eil­off“ am Nehei­mer Markt als Ers­te-Hil­fe-Sta­ti­on genutzt. Das Par­ken ist dort von Don­ners­tag, 16. August, 7 Uhr, bis Diens­tag, 20. August, 8 Uhr nicht mög­lich und ver­bo­ten (abso­lu­tes Halteverbot).

Halteverbot auf den Stellplätzen (Parkschein) „Burgstraße“ und „Gransauplatz“

Für das Auf­stel­len der Ehren­tri­bü­ne zum Fest­zug am Sonn­tag wird ein beid­sei­ti­ges Hal­te­ver­bot auf der Burg­stra­ße in Neheim aus­ge­spro­chen. Von Sams­tag, 18. August, zwi­schen 10 und 16 Uhr, ist das Abstel­len von Fahr­zeu­gen beid­sei­tig jeweils auf einer Län­ge der ers­ten drei Stell­mög­lich­kei­ten im Anschluss an die Ein­mün­dung „Gran­sau­platz“ nicht erlaubt. Es besteht abso­lu­tes Halteverbot.

Umfangreiche Sperrungen zur Absicherung des Festzuges am Sonntag

Für sämt­li­che Zufahrts­stra­ßen ent­lang der Stre­cke des gro­ßen Fest­um­zu­ges am Sonn­tag, 18. August, sind umfang­rei­che Stra­ßen­sper­run­gen vor­ge­se­hen. Ab 13 Uhr ist die Durch­fahrt an fol­gen­den Stra­ßen nicht mehr möglich:

Durchfahrt am Sonntag ab 13 Uhr nicht mehr möglich

Gesperrt wird die Tun­nel­ein­fahrt von der Goe­the­stra­ße kom­mend hin­ter dem Bus­bahn­hof Neheim. Von der Auto­bahn kom­mend wird die Wer­ler Stra­ße in Rich­tung Tun­nel direkt hin­ter der Zufahrt zum Park­platz Möh­ne­stra­ße (gegen­über Tank­stel­le) gesperrt. Der Ver­kehr soll ggfs. noch über den Schlacht­hof­weg (BJB) abflie­ßen kön­nen. Der Tun­nel in Neheim ist dann von kei­ner Sei­te mehr zu durch­fah­ren. Gesperrt wird auch der Kreis­ver­kehr Möhnestraße/Ecke Graf-Gott­fried-Stra­ße sowie die Apo­the­ker­stra­ße von der Graf-Gott­fried-Stra­ße in Fahrt­rich­tung Schwes­ter-Aicharda-Stra­ße nach der Kreu­zung Graf-Gott­fried-Stra­ße/­Jo­han­nes­stra­ße. Die Durch­fahrt auf der Men­de­ner Stra­ße wird direkt vor der Ohl­brü­cke gesperrt. Klei­ne­re Zufahrts­stra­ßen zur Umzugs­stre­cke blei­ben für die Dau­er des gesam­ten Fest­zu­ges eben­falls gesperrt. Die Absper­run­gen wer­den nach dem Ende des Umzu­ges nach und nach wie­der aufgehoben.

Absperrungen werden nach Ende des Festzugs aufgehoben

Zum Fest­um­zug am Sonn­tag, 18. August, gilt auf der Apo­the­ker­stra­ße in Neheim bereits ab 10 Uhr ein abso­lu­tes Hal­te­ver­bot. Die­se Rege­lung wird vom Kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst der Stadt Arns­berg kon­trol­liert, dort wider­recht­lich abge­stell­te Fahr­zeu­ge wer­den aus Sicher­heits­grün­den abgeschleppt.

Stadt Arnsberg bittet um Verständnis

Die Stadt Arns­berg bit­tet um Ver­ständ­nis für die erfor­der­li­chen Sper­run­gen und Sicher­heits­maß­nah­men zur Durch­füh­rung des Schüt­zen­fes­tes ein­schließ­lich des Fest­zu­ges am Sonn­tag. Ver­kehrs­teil­neh­men­de wer­den am Sonn­tag, 18. August, gebe­ten, den Nehei­mer Innen­stadt­be­reich ab 13 Uhr und wäh­rend des Fest­zu­ges weit­räu­mig zu umfah­ren oder sich ggfs. auf län­ge­re War­te­zei­ten wäh­rend des Fest­zu­ges einzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

 

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