Sundern. Seit einigen Monaten wird wegen Erkrankung des ehrenamtlichen Beraters die bisherige Rentenberatung im Sunderner Rathaus nicht mehr angeboten. Aus Sicht der AG 60plus der SPD ist es ein nicht haltbarer Zustand, dass Beratungssuchende in die Nachbarstädte ausweichen müssen. „Viele von den rund 6000 älteren Personen, insbesondere die alleinstehenden und in ihrer Mobilität eingeschränkten, sowie die Jüngeren, die unterstützende Beratung im Rahmen von Erwerbsminderung und anderer Dinge benötigen, sind auf Hilfe angewiesen“, so Klaus Plümper, Vorstandsmitglied der AG 60plus. „Wir fordern die Rentenversicherung daher auf, unser Anliegen möglichst schnell aufzunehmen und umgehend wieder eine gute, professionelle Rentenberatung in Sundern zu organisieren.“
Petition an die Rentenversicherung
In einem Schreiben der AG an die Rentenversicherung Westfalen heißt es unter anderem: „Seit langem bemühen sich die Sozialdemokraten der AG 60plus und andere Organisationen darum, dass eine gute, professionelle und ortsnahe Rentenberatung in der Stadt Sundern ermöglicht wird. Wir bitten Sie daher mit Nachdruck darum, alles daran zu setzen, dass umgehend eine regelmäßige, qualifizierte und ausreichend quantifizierte Rentenberatung in Sundern angeboten werden kann. In der Stadt Sundern leben fast 30.000 Menschen. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von rund 200 Quadratkilometern. Der Demografiebericht 2015 der Stadt Sundern zeigt auf, dass der Anteil der Personen, die 65 Jahre und älter sind, rund 22 Prozent umfasst.“
Bürgermeister: Stadt kann keinen Berater stellen
Im Gespräch mit der AG 60plus hat Bürgermeister Ralph Brodel zugesichert, dass die Stadt Sundern weiterhin eine umfangreiche Unterstützung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten wird. Konkret bedeutet dieses, die Bereitstellung entsprechender Räume, die Koordinierung der Termine durch eine Mitarbeiterin, die pressetechnische Unterstützung und die Einrichtung eines Arbeitsplatzes. „Leider“, so Ralph Brodel, „kann die Stadt eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter nicht selbst stellen, da sie sich im Haushaltssicherungskonzept befindet und freiwillige Aufgaben nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen kann, wohingegen die Rentenkassen, bei der Wahrnehmung ihrer originären Aufgaben, diesen Beschränkungen nicht unterliegen.“