Verbraucherzentrale bietet wieder persönliche Beratungen unter Hygieneregeln an

Arns­berg. „Lock­down“ hieß es seit Mit­te März auch für die per­sön­li­che Bera­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le in der Nehei­mer Burg­stra­ße. Zwar haben Rat­su­chen­de den „Kri­sen­mo­dus“ mit aus­schließ­li­cher Bera­tung übers Tele­fon und über Online-Zugangs­we­ge gut und dank­bar ange­nom­men. Doch nun freut sich das Team, Arns­ber­gern – nach Ter­min­ver­ein­ba­rung – auch per­sön­lich wie­der zur Sei­te ste­hen zu können.

Persönliche Beratungen nach Terminvereinbarung

„Wie ande­re Lebens­be­rei­che sind wir seit Ende Mai schritt­wei­se zu ‚neu­er Nor­ma­li­tät‘ im Bera­tungs­all­tag zurück­ge­kehrt“, erklärt Bera­tungs­stel­len­lei­ter Petra Gol­ly. Man sei gut vor­be­rei­tet und habe mit einem umfas­sen­den Hygie­ne­kon­zept die aktu­ell jeweils vor­ge­schrie­be­nen Maß­nah­men wie Abstands­vor­ga­ben sowie Vor­ga­ben zur Des­in­fek­ti­on oder von Trenn­schei­ben beim per­sön­li­chen Kon­takt umge­setzt. Mit der Ver­ga­be von Ter­mi­nen sol­len Besu­che dar­über hin­aus so getak­tet wer­den, dass Kon­tak­te zwi­schen Rat­su­chen­den ver­mie­den werden.

Komplexe Anliegen im Fokus

Dar­über hin­aus wer­den in der per­sön­li­chen Bera­tung zual­ler­erst Anlie­gen bear­bei­tet, die beson­ders kom­plex oder eil­be­dürf­tig sind und kon­kre­ten Fris­ten unter­lie­gen. Nicht zuletzt haben bei der Ver­ga­be von Ter­mi­nen all jene Anfra­gen Prio­ri­tät, bei denen exis­ten­zi­el­le Pro­ble­me dro­hen: vom Ver­lust der Woh­nung über dro­hen­de Zwangs­maß­nah­men, weil wegen Kurz­ar­beit oder Arbeits­lo­sig­keit in der Kri­se nun die Haus­halts­fi­nan­zen in Schief­la­ge geraten.

Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind unter Tel. 02932 / 5109701 oder über das Kon­takt­for­mu­lar im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw.de/arnsberg möglich.

Online-Kanäle weiter offen

Par­al­lel bie­tet die Bera­tungs­stel­le auch wei­ter­hin tele­fo­nisch und über Online-Kanä­le Erst­be­ra­tung an, um Pro­ble­me direkt und schnell zu lösen. Alle kun­den­ori­en­tier­ten neu­en Ansät­ze, die sich in Zei­ten des Lock­downs bewährt haben, wer­den auch in der Pha­se der Öff­nung für per­sön­li­che Bera­tungs­ge­sprä­che nach Ter­min zur Ver­fü­gung stehen.

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