Hochsauerlandkreis. Das NRW-Landschaftsministerium hat per Erlass die Stallpflicht für Geflügel in den westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold aufgehoben. Damit können auch im Hochsauerlandkreis die Halter ihre Tiere wieder nach draußen lassen. Dabei sind die folgenden Hygienemaßnahmen zu beachten:
- Futter und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.
- Futter- und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein.
- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, tränken.
Begründet wird die Aufhebung der Stallpflicht damit, dass in NRW seit dem 15. April kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten ist. Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen in NRW nur noch sporadisch und vereinzelt. Im Bereich Südwestfalen sind keine weiteren Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden.
Aufgrund der steigenden Außentemperaturen und der Tatsache, dass sich viele Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete zurückziehen, hat das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikoeinschätzung, das Risiko der Ausbreitung der Infektion, als mäßig eingestuft.
(Quelle: Hochsauerlandkreis)